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AKTUELL
Kinderkrankengeld
Verdienstausfall wird ausgeglichen
Ihr Kind hat hohes Fieber, hustet und schnieft. Als Vater oder Mutter ist es für Sie in dieser Situation selbstverständlich, Ihr Kind zu Hause zu betreuen. Ihr Arbeit- geber stellt Sie dafür frei, allerdings erhalten Sie in dieser Zeit kein Gehalt.
Für Ihren Verdienstausfall springen wir ein, wir zahlen Ihnen Kinderkrankengeld. Die Anspruchsvoraussetzungen sowie die Höhe und Dauer der Zahlung regelt das Sozialgesetzbuch. Noch bis Ende dieses Jahres gilt ein erweiterter Anspruch, für wie viele Tage Eltern maximal Kinder- krankengeld beantragen können. Wie es mit dieser Ausnahmeregelung aus Zeiten der Coronapandemie weitergeht, stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest.
Wichtig zu wissen, wenn Sie Kinder- krankengeld beantragen wollen:
Wer hat Anspruch?
Gesetzlich versicherte Eltern mit Anspruch auf Krankengeld erhalten Kinderkranken- geld, wenn
• keine andere zum Haushalt gehörende Person das Kind betreuen kann,
• das Kind gesetzlich krankenversichert und noch nicht zwölf Jahre alt ist oder aufgrund einer Behinderung Hilfe braucht und
• Eltern wegen der Kinderbetreuung (auch im Homeoffice) nicht arbeiten können.
Wie beantragen?
Dafür lassen Sie uns die „Ärztliche Bescheinigung bei Erkrankung eines Kindes“ zukommen, entweder per Post im Original oder über unser Online-Kunden- center „Meine Mercedes-Benz BKK“.
Aus Datenschutzgründen dürfen wir keine Anträge bearbeiten, die uns per E-Mail erreichen.
Bei welcher Kasse?
Die Bescheinigung über die Erkrankung des Kindes ist mit dem Antrag bei der Krankenkasse abzugeben, bei der die antragstellende betreuende Person ver- sichert ist und nicht bei der Krankenkasse des Kindes.
Was braucht der Arbeitgeber?
Wenn Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre Abwesenheit informieren, lassen Sie ihm am besten auch eine Kopie der Beschei- nigung über die Erkrankung Ihres Kindes zukommen. So kann er uns frühzeitig die Verdienstbescheinigung übermitteln, die wir für die Auszahlung des Kinderkranken- geldes brauchen. Die Verdienstangaben übermittelt uns der Arbeitgeber erst nach Abrechnung des Monats, in dem die Kinderbetreuung erfolgte. Dies kann unter Umständen bis zu acht Wochen dauern.
Wie viel?
Das Kinderkrankengeld beträgt 100 Prozent Ihres ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, wenn Sie in den zwölf Monaten zuvor eine beitragspflichtige Einmalzahlung erhalten haben. Ist dies nicht der Fall, bekommen Sie 90 Prozent des ausgefallenen Netto- arbeitsentgelts. Vom Kinderkrankengeld behalten wir Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ein. Generell ist das Kinderkrankengeld auf einen gesetz- lichen Höchstbetrag begrenzt, im Jahr 2023 kalendertäglich 116,38 Euro brutto.
Digital geht’s schneller
Der schnellste Weg zum Kinderkranken- geld führt über unser Online-Kundencenter „Meine Mercedes-Benz BKK“, entweder per Mercedes-Benz BKK App oder über unsere Website. Wenn Sie uns den Antrag per Post schicken, achten Sie bitte darauf, dass Ihre Angaben vollständig sind. Tragen Sie unbedingt ein, wer das Kind betreut hat, und bestätigen Sie uns, dass keine andere im Haushalt lebende Person das Kind betreuen konnte. Falls sich Ihre Bank- verbindung geändert hat, teilen Sie uns bitte die neue mit.
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Fotos: iStock/Getty Images