Page 10 - Mercedes-Benz BKK Magazin 3.23
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AKTUELL
 Welche Rechte haben Ehepartner im Notfall?
Ein neues Gesetz erlaubt seit Jahres- beginn, dass sich Ehe- und eingetragene Lebenspartner im medizinischen Notfall gegenseitig vertreten können. Mit „Notfall“ ist beispielsweise ein Unfall, Bewusstlosig- keit oder eine schwerwiegende Erkrankung wie ein Schlaganfall oder Herzinfarkt gemeint, also eine Situation, in der eine Person nicht in der Lage ist, eigenständig zu entscheiden, welcher medizinischen Behandlung sie zustimmt und welche sie ablehnt.
Bisher war die Rechtslage so, dass der Ehepartner oder die Ehepartnerin derartige Entscheidungen nicht treffen durften. Einzige Ausnahme: Es gab eine ent- sprechende schriftliche Vollmacht. Das neue Ehegattenvertretungsrecht beendet diesen Zustand, der in der Vergangenheit für viel Unverständnis und Unzufriedenheit gesorgt hat, auch bei unseren Versicherten.
Das sollten Sie wissen
Es geht um den neuen Paragrafen 1358 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
Das Vertretungsrecht gilt für Ehe- und ein- getragene Lebenspartner, allerdings nur für maximal sechs Monate. In diesem Zeit- raum ist die ärztliche Schweigepflicht dem Ehepartner gegenüber aufgehoben. Kann der Patient länger als ein halbes Jahr nicht selbst entscheiden, müsste ein gesetzlicher Betreuer oder eine gesetzliche Betreuerin eingesetzt werden. Das Vertretungsrecht bezieht sich ausschließlich auf medizi- nische Aspekte (Gesundheit/Pflege und Verträge in diesem Zusammenhang). Finanzgeschäfte und andere wichtige Alltagsangelegenheiten fallen nicht darun- ter; um solche Aufgaben dürfen sich Ehepartner ohne Vollmacht auch weiterhin nicht kümmern.
Um die Vertretung ausüben zu können, ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Darin wird dokumentiert, dass die Voraus- setzungen für die Wahrnehmung erfüllt sind.
Die Vertretung ist ausgeschlossen, wenn:
• die Ehepartner getrennt leben
• bekannt ist, dass der kranke Ehepartner
die Vertretung ablehnt
• bereits eine andere Person in Gesund-
heitsangelegenheiten bevollmächtigt
wurde
• es bereits eine gesetzliche Betreuung
gibt
Vorsorgevollmacht weiterhin wichtig
Auch wenn Ehepartner durch das Gesetz mehr Rechte bekommen haben, ist es sinnvoll, rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht auszufüllen, denn das Vertretungsrecht ist zeitlich befristet und auf Entscheidungen rund um die Gesundheit beschränkt. Mit einer Vorsorgevollmacht stellen Sie sicher, dass sich dauerhaft eine Person Ihres Vertrauens um all Ihre Angelegenheiten kümmern darf.
Mehr Informationen: www.mercedes-benz-bkk.com Webcode 520p
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