Page 13 - Mercedes-Benz BKK Magazin 3.23
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    Fotos: iStock/Getty Images
Privatbehandlung
Was bedeutet das?
In Deutschland gilt das Prinzip der freien Arztwahl. Sie können sich an jeden Arzt/ jede Ärztin Ihres Vertrauens wenden, um sich behandeln zu lassen.
Frei wählen können Sie unter solchen Ärzten und Krankenhäusern, die zur vertragsärzt- lichen Behandlung zugelassen sind. Sie legen einfach Ihre elektronische Gesund- heitskarte (eGK) vor und wir übernehmen die Kosten für alle medizinisch notwendigen Leistungen. Praktisch für Sie: Von den Abrechnungsformalitäten bekommen Sie beim sogenannten Sachleistungsprinzip nichts mit.
Eine Besonderheit gilt, wenn Sie an Haus- arzt+ teilnehmen, unserem Angebot zur hausärztlichen Versorgung. In diesem Fall haben Sie sich verpflichtet, sich immer zuerst an den gewählten Hausarzt zu wen- den, der Ihre weitere Behandlung steuert und bei Bedarf mit weiteren Fachärzten abstimmt.
Falls Sie sich an einen nicht zur vertrags- ärztlichen Behandlung zugelassenen Medi- ziner wenden, gilt dies als Privatbehand- lung. Die in diesem Fall entstehenden Kosten tragen Sie selbst; eine Erstattung durch uns als gesetzliche Krankenkasse erlaubt uns der Gesetzgeber nicht. Das gilt in der Regel auch, wenn ein Vertragsarzt
eine Privatbehandlung vornimmt, zum Beispiel eine individuelle Gesundheits- leistung. Dazu gehören etwa die Augen- innendruckmessung und die Bestimmung des PSA-Werts.
Lassen Sie sich beraten!
Unser Tipp: Sprechen Sie uns an, wenn bei Ihnen eine besondere Behandlung ansteht. Wenn Sie nach Einschätzung
Ihres behandelnden Arztes dringend einen Termin bei einem Facharzt brauchen und Ihre eigene Suche erfolglos war, wenden Sie sich an den Patientenservice der Kas- senärztlichen Vereinigungen. Er vermittelt Ihnen einen Termin innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Den Patienten- service erreichen Sie unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116 117. So vermeiden Sie, aus purer Verzweiflung einen Privatarzt aufzusuchen, dessen Rechnung – je nach Therapie – sehr hoch sein kann und nicht erstattungsfähig ist.
Diese Kosten möchten wir Ihnen gern ersparen. Lassen Sie sich vorab von uns beraten, zum Beispiel zu Behandlungs- alternativen. Bei einigen Erkrankungen empfiehlt es sich, eine zweite Arztmeinung einzuholen. Auch dazu informieren wir Sie – telefonisch oder persönlich in unseren Kundencentern.
Mehr Informationen: www.mercedes-benz-bkk.com Webcode 457a
Mehr Komfort im Krankenhaus
Private Zusatzversicherungen können Ihren Krankenversicherungsschutz über unsere Mercedes-Benz BKK sinnvoll ergän- zen. Ein privater Vertrag sichert Leistungen ab, die wir als gesetzliche Krankenkasse nicht anbieten dürfen.
Eine neue Krankenhaus-Zusatzversicherung bietet der Mercedes-Benz Versicherungs- service an. Unsere Mitglieder und ihre Angehörigen profitieren von vielen Vor- teilen:
• Unterbringung im Ein- oder Zweibett- zimmer
• Chefarztbehandlung
• Kostenerstattung für privatärztliche
Behandlungen
• Kostenerstattung für ambulante Opera-
tionen
• Übernahme der Transportkosten
zum/vom Krankenhaus
• Erstattung von gesetzlichen Zuzahlun- gen bei stationärer Behandlung
• Rooming-in für Kinder bis zum 16. Lebensjahr
Der Abschluss ist für unsere Mitglieder und ihre Angehörigen mit einer stark vereinfachten Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit möglich.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte direkt an den Mercedes-Benz Versicherungs- service: https://versicherungen.mercedes- benz.com/bkv
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