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AKTUELL
Pflegereform
Höhere Beiträge
für bessere Leistungen
Die Politiker haben sich mal wieder ein Wortungetüm einfallen lassen: das Pflege- unterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG). Es ist seit 1. Juli in Kraft. Es umfasst Beitragserhöhungen, die noch 2023 erfol- gen, sowie Leistungsverbesserungen, die in zwei Stufen – erst 2024 und dann 2025 – wirksam werden. Kritiker bemängeln, dass die geplanten Maßnahmen die soziale Pflegeversicherung nicht nach- haltig finanziell stabilisieren werden.
Pflegeversicherung:
Höhere Beiträge seit 1. Juli
Der allgemeine Beitragssatz ist zum 1. Juli um 0,35 Prozentpunkte gestiegen (bisher 3,05 Prozent des Bruttolohns bzw. für Menschen ohne Kinder 3,4 Prozent).
Der Zuschlag für Kinderlose wurde von 0,35 auf 0,6 Prozentpunkte erhöht und es wurden Abschläge für das zweite bis fünfte Kind eingeführt. Dadurch ergibt sich ein kompliziertes Beitragsschema:
Mitglieder /
Anzahl
der Kinder
Ohne Kinder 1 1 Kind
2 Kinder
3 Kinder
4 Kinder
5 Kinder und mehr
Allgemeiner Beitragssatz (in Prozent) 4,00
3,40 2 3,15 3 2,90 3 2,65 3 2,40 3
Arbeitnehmer- anteil
(in Prozent) 4 2,30
1,70 1,45 1,20 0,95 0,70
Das Pflegeunterstützungsgeld können Angehörige künftig pro Kalenderjahr für bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftige Person in Anspruch nehmen (bisher einmal zehn Tage).
Zuschläge zu den Eigenanteilen
Die Zuschläge zu den Eigenanteilen, die Pflegebedürftige in vollstationären Einrich- tungen erhalten, steigen ab Januar 2024:
• von 5 auf 15 Prozent
bei bis zu zwölf Monaten Aufenthalt in der Einrichtung
• von 25 auf 30 Prozent bei 13 bis 24 Monaten
• von 45 auf 50 Prozent bei 25 bis 36 Monaten • von 70 auf 75 Prozent
bei mehr als 36 Monaten
1 Gilt nicht für vor dem 1. Januar 1940 Geborene. 2 Abschlag gilt lebenslang.
3 Abschläge gelten, solange alle zu berücksichti-
genden Kinder unter 25 Jahre alt sind.
4 Der Arbeitgeberanteil beträgt immer 1,7 Prozent.
Diese Maßnahmen sollen Mehreinnahmen von rund 6,6 Milliarden Euro im Jahr erzie- len.
Verbesserte Leistungen ab 2024
• Erhöhung von Pflegegeld und Sachleistungen um jeweils 5 Prozent:
Pflegegrad Pflegegeld
(in Euro)
2 332
3 573
4 765
5 947
Sachleistung
(in Euro) 761 1.432 1.778 2.200
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