Page 5 - Mercedes-Benz BKK Magazin 4.23
P. 5

Das plant die Bundesregierung
In Sachen Digitalisierung hat das Gesund- heitswesen in Deutschland Nachholbedarf. Erst wenige Menschen nutzen die elektro- nische Patientenakte (ePA), weil die An- wendung zu kompliziert ist, und auch das elektronische Rezept (E-Rezept) hat sich noch nicht durchgesetzt.
Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG) will Bundesgesundheitsminister Karl Lau- terbach die Digitalisierung vorantreiben.
Bei Redaktionsschluss durchlief das Gesetz noch die parlamentarischen Gremien.
Weil wir das Thema für so wichtig halten, möchten wir Ihnen jetzt schon einen Überblick darüber geben, was geplant ist.
Digitale Lösungen sollen den Behandlungs- alltag für Ärzte und Patienten vereinfachen. Zentraler Bestandteil des Digital-Gesetzes ist die Einrichtung der ePA für alle. Sie
soll den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten vorantreiben. Das E-Rezept soll als verbindlicher Standard eingerichtet werden.
Mit dem Opt-out-Verfahren will der Gesundheitsminister die Akzeptanz und die Nutzung der ePA in der Bevölkerung steigern. Das derzeit gängige Opt-in-Ver- fahren, bei dem sich der Versicherte aktiv darum kümmern muss, eine ePA anzu- legen, ist ein Hauptgrund dafür, dass die elektronische Akte kaum genutzt wird.
Eng verbunden mit dem Thema ePA ist ein weiteres Gesetz, das bei Redaktionsschluss kurz vor der Verabschiedung stand: das
Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG). Damit sollen Gesundheitsdaten wie etwa aus der ePA für die wissenschaftliche und industrielle Forschung erschlossen werden. Ziel ist die erleichterte Nutzbarkeit von Gesundheitsdaten für gemeinwohlorien- tierte Zwecke. Dazu wird unter anderem eine dezentrale Gesundheitsdateninfra- struktur mit einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle für die Nutzung von Gesundheitsdaten aufgebaut.
Für die Freigabe der Daten aus der ePA wird ein Opt-out-Verfahren eingeführt. Versicherte können also darüber ent- scheiden, ob die eigenen Daten aus der ePA für die Forschung oder für weitere Zwecke an das Forschungsdatenzentrum beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte weitergeleitet werden dürfen.
Minister Lauterbach, selbst Arzt und Wissenschaftler, ist überzeugt: „Moderne Medizin basiert auf Digitalisierung und Daten. Ihre Vorteile zu nutzen, macht Behandlung besser.“
Im Januar-Magazin lesen Sie, wie es beim E-Rezept weitergeht.
Dabei würde die medizinische Versorgung der Versicherten von einem digitalen Gesundheitssystem enorm profitieren, von hohen Kosteneinsparungen ganz
zu schweigen. Mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des
AKTUELL
 Foto/Grafik: iStock/Getty Images
 Die wichtigsten Inhalte des Digital-Gesetzes
• Die elektronische Patientenakte soll
ab Anfang 2025 für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet werden.
Wer die ePA nicht nutzen möchte,
kann widersprechen (Opt-out), aller- dings erst, wenn das Gesetz tatsächlich verabschiedet ist. Vorher ist Wider- spruch nicht möglich.
• Um ungewollte Wechselwirkungen von Arzneimitteln zu vermeiden, soll die ePA – in enger Verknüpfung mit dem E-Rezept – für jeden Versicherten mit einer vollständigen, weitestgehend automatisiert erstellten digitalen Medikationsübersicht befüllt werden.
• Das E-Rezept soll zum 1. Januar 2024 verbindlicher Standard in der Arznei- mittelversorgung und die Nutzung per elektronischer Gesundheitskarte und
ePA-App stark vereinfacht werden. • Digitale Gesundheitsanwendungen
sollen stärker in die Versorgung
integriert werden.
• Die Nutzung der assistierten Tele-
medizin soll ausgeweitet werden, insbesondere auch in schwer zu ver- sorgenden Regionen.
Mercedes-Benz BKK | Magazin 5





































































   3   4   5   6   7