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10 Mercedes-Benz BKK | Magazin
AKTUELL
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Krankenversicherung
Kosten steuerlich
geltend machen
Kinderkrankengeld
Neue Ausnahme -
regelung
Während der Coronapandemie hat der
Gesetzgeber den Anspruch auf Kinder-
krankengeld – zeitlich befristet – aus-
geweitet. Die Ausnahmeregelung wurde
mehrfach verlängert. Bis Ende 2023 betrug
der Anspruch je Elternteil für jedes Kind
bis zu 30 Arbeitstage im Kalenderjahr, für
Alleinerziehende bis zu 60 Arbeitstage. Bei
mehreren Kindern konnte jedes Elternteil
65 Arbeitstage im Kalenderjahr, Allein-
erziehende 130 Arbeitstage beanspruchen.
Neue Regelung für 2024 und 2025
Im Pflegestudiumstärkungsgesetz wurde
nun die Dauer des Anspruchs auf Kinder-
krankengeld erneut – zeitlich befristet –
ausgeweitet. Der Anspruch in den Jahren
2024 und 2025 beträgt je Elternteil
für jedes Kind bis zu 15 Arbeitstage im
Kalenderjahr, für Alleinerziehende bis zu
30 Arbeitstage. Bei mehreren Kindern ist
der Anspruch je Elternteil auf 35 Arbeits-
tage im Kalenderjahr begrenzt, für Allein-
erziehende auf 70 Arbeitstage.
Wenn Sie sich von der Arbeit freistellen
lassen, weil Ihr Kind krank ist, zahlen wir
Ihnen einen Großteil des entgangenen
Verdienstes, in der Regel 90 Prozent des
Nettoeinkommens. Der schnellste Weg
zum Kinderkrankengeld führt über unser
Online-Kundencenter „Meine Mercedes-
Benz BKK“, entweder per Mercedes-Benz
BKK App oder über unsere Website. Online
werden alle wesentlichen Punkte abge-
fragt, sodass Sie bei der Antragstellung
nichts vergessen können. Einfacher geht’s
nicht.