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Mercedes-Benz BKK | Magazin
AKTUELL
Das Bürgerentlastungsgesetz macht es
möglich: Für das Steuerjahr 2023 können
Sie Ausgaben für die Kranken- und Pflege-
versicherung als Sonderausgabe wieder
voll steuerlich geltend machen. Damit Sie
als Steuerzahler möglichst wenig Aufwand
haben, sind wir als Krankenkasse ver-
pflichtet, die Höhe der gezahlten und
erstatteten Beiträge dem Finanzamt zu
melden. Außerdem melden wir Entgelt-
ersatzleistungen wie Kranken-, Kinder -
kranken-, Mutterschafts- und Verletzten-
geld dem Finanzamt, falls Sie sie erhalten
haben.
Für Arbeitnehmer übermittelt der Arbeit-
geber dem Finanzamt auf elektronischem
Weg die Lohnsteuerbescheinigung mit den
Beiträgen zur Kranken- und Pflegever-
sicherung. Für Rentner erledigen das die
Rentenversicherungsträger und die Zahl-
stellen für Versorgungsbezüge. Zahlen Sie
als Mitglied selbst die Beiträge, meldet
unsere Mercedes-Benz BKK die im Jahr
2023 gezahlten und erstatteten Beiträge
bis Ende Februar 2024 der zentralen Stelle
der Finanzverwaltung. Die Bescheinigung
über die für 2023 gemeldeten Daten erhal-
ten Sie bis Ende April von uns.
Bescheinigt werden alle von Ihnen selbst
an uns gezahlten und von uns erstatteten
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.
Außerdem müssen wir Bonuszahlungen
(höher als 150 Euro) und Prämienerstat-
tungen melden, weil sie die Beitragszah-
lungen mindern; dazu gehören die Bei-
tragsrückerstattung aus dem Wahltarif und
der Bonus 100 PRO AKTIV. Die Bescheini-
gung enthält alle im Kalenderjahr 2023
geflossenen Zahlungen und Erstattungen.
Dazu gehört auch der Beitrag für Dezem-
ber 2022, da er im Januar 2023 fällig und
in der Regel auch gezahlt wurde.
Die Daten werden unter Angabe Ihrer
steuerlichen Identifikationsnummer, kurz
Steuer-ID, an das Finanzamt gemeldet. Der
Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Kran-
kenkassen die Daten ihrer Versicherten
direkt beim Bundeszentralamt für Steuern
erfragen; eine gesonderte Zustimmung der
Versicherten ist hierfür nicht erforderlich.
Ein Versorgungsbezug ist eine mit der
Rente vergleichbare Einnahme. Der
Anspruch auf Versorgungsbezüge entsteht
zum Beispiel aus einem Arbeitsverhältnis.
Man spricht daher auch gern von der
betrieblichen Altersversorgung. Versor-
gungsbezüge werden gezahlt, wenn das
Rentenalter erreicht wird, die Erwerbs-
tätigkeit eingeschränkt ist oder um Hinter-
bliebene abzusichern.
Es gibt viele unterschiedliche Arten von
Versorgungsbezügen. Sie werden nicht
mehr nur monatlich, sondern auch als
Kapitalzahlungen ausgezahlt.
Unabhängig von der Art des Versorgungs-
bezuges gilt grundsätzlich eine Beitrags-
pflicht zur Kranken- und Pflegeversiche-
rung, wenn die gesetzlich festgelegte
monatliche Geringfügigkeitsgrenze über-
schritten wird. Im Jahr 2024 liegt diese
Grenze bei 176,75 Euro.
Sie erhalten demnächst Versorgungs-
bezüge und möchten sich vorab über die
Beitragspflicht informieren? Besuchen Sie
unsere Website oder rufen Sie uns einfach
an unter +49 421 80 71 64 91. Wir beraten
Sie gern.
Mehr zum Thema:
www.mercedes-benz-bkk.com
Webcode 227v
Versorgungsbezüge
einfach erklärt














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