Page 13 - Mercedes-Benz BKK Magazin 2.24
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Eltern können auf Antrag Kinderkranken-
geld erhalten, und zwar nicht nur dann,
wenn sie ihren kranken Sprössling zu
Hause betreuen, sondern auch, wenn sie
ihr Kind für eine stationäre Behandlung in
die Klinik begleiten und mitaufgenommen
werden.
Voraussetzung ist, dass das Kind unter
zwölf Jahre alt ist oder aufgrund einer
Behinderung auf Hilfe angewiesen ist. Die
Mitaufnahme muss außerdem medizinisch
notwendig sein, wovon bei Kindern bis zu
acht Jahren immer auszugehen ist. Bei
älteren Kindern ist ein Attest der Klinik
erforderlich.
Sind diese Bedingungen erfüllt, zahlen wir
für die komplette Dauer der Mitaufnahme
Kinderkrankengeld. Die Tage werden nicht
auf die eigentlichen Kinderkrankengeld-
tage angerechnet.
Wie beim regulären Kinderkrankengeld
kann der Antrag ganz einfach im Online-
Kundencenter „Meine Mercedes-Benz
BKK“ gestellt werden.
Mehr zum Thema:
www.mercedes-benz-bkk.com
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Kinderkrankengeld
bei Mitaufnahme in Klinik
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Mercedes-Benz BKK | Magazin
AKTUELL
ist ausgeschlossen. Es sei denn, der
Berufsweg führt zu einem anderen Zeit-
punkt in eines unserer beiden Trägerunter-
nehmen. Dann ist die Mitgliedschaft wie-
der möglich.
Was macht es für einen jungen
Menschen attraktiv, bei uns Mitglied
zu werden?
Unsere vielen Extraleistungen, zum Beispiel
Aktivwochen für junge Leute, Gesundheits-
kurse oder unser geldwertes Bonuspro-
gramm 100 PRO AKTIV. Bei uns bekommen
junge Versicherte mehr für ihr Geld,
Leistungen, die nicht jede Krankenkasse
bietet. Übrigens: Der schnellste Weg zur
Mitgliedschaft führt über unsere Website –
einfach den Online-Antrag ausfüllen.
Wir freuen uns auf viele neue Mitglieder
und wünschen einen guten Start in die
Ausbildung oder ins Studium.
Mehr zum Thema:
www.mercedes-benz-bkk.com
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bekommen möchte, kann widersprechen
und die elektronische Akte sozusagen
abwählen (Opt-out). Für Versicherte, die
keine ePA wünschen, entwickeln wir ein-
fache Widerspruchsmöglichkeiten. Vor
dem Start der „ePA für alle“ werden wir
umfassend informieren. Danach ist ausrei-
chend Zeit für einen Widerspruch, ohne
dass es zur Anlage einer ePA für wider-
sprechende Versicherte kommt. Zurzeit ist
noch kein Widerspruch möglich, da das
Gesetz bei Redaktionsschluss noch nicht
in Kraft getreten ist und wir weiterhin
das Opt-in-Verfahren nutzen. Die Nutzung
der ePA wird für Sie wie bisher freiwillig
bleiben.
Wir halten Sie zum Thema ePA in unseren
Medien auf dem Laufenden, umfassende
Informationen dazu folgen.