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14 Mercedes-Benz BKK | Magazin
AKTUELL
Fotos: Annabel Christmann
Das Pflegeunterstützungs- und -entlas tungs -
gesetz ist seit Juli letzten Jahres in Kraft.
Seitdem zahlen Versicherte höhere Bei-
träge. Mit Beginn dieses Jahres wurden
Leistungsverbesserungen wirksam. Wir
geben Ihnen einen Überblick. Ausführliche
Informationen finden Sie bei uns im Inter-
net. Natürlich beraten wir Sie auch gern
persönlich.
Entlastungsbudget
Das Entlastungsbudget kombiniert die bis-
herigen Ansprüche auf Verhinderungs- und
Kurzzeitpflege und soll pflegenden Ange-
hörigen ermöglichen, sich eine Auszeit zu
nehmen und gleichzeitig die Pflege wäh-
rend dieser Zeit sicherzustellen. Seit Jahres-
beginn steht die neue Leistung in Höhe
von 3.386 Euro zunächst Eltern pflege -
bedürftiger Kinder (Pflegegrad 4 oder 5)
zu. Am 1. Juli 2025 erhöht sich das Ent-
lastungsbudget auf 3.539 Euro und kann
dann von allen pflegenden Angehörigen in
Anspruch genommen werden.
Bezahlte Auszeit zur Pflege
Bislang konnten sich Angehörige lediglich
einmal pro pflegebedürftige Person bis zu
zehn Tage von der Arbeit freistellen lassen
und Pflegeunterstützungsgeld beziehen.
Seit diesem Jahr können Angehörige pro
Kalenderjahr für bis zu zehn Arbeitstage
je pflegebedürftige Person Pflegeunter-
stützungsgeld bekommen. Diese Lohn-
ersatzleistung soll Beschäftigten in einer
akut aufgetretenen Pflege situation helfen,
die notwendigen Schritte einzuleiten.
Mehr Zuschuss zum Pflegeheim
Bei Unterbringung in einer Pflegeeinrich-
tung fallen Eigenanteile an, die bezuschusst
werden. Je länger jemand dort lebt, desto
geringer soll sein Eigenanteil sein. Seit
diesem Jahr gelten folgende Leistungs-
zuschläge:
Verbesserte Leistungen in der
Pflegeversicherung
Pflegegrad Pflegegeld Sachleistungen
ab 01.01.2024 ab 01.01.2024
(in Euro) (in Euro)
2 332,00 761,00
3 573,00 1.432,00
4 765,00 1.778,00
5 947,00 2.200,00
Verweildauer Zuschuss
im Pflegeheim ab 01.01.2024
1. bis 12. Monat 15 %
13. bis 24. Monat 30 %
25. bis 36. Monat 50 %
ab 37. Monat 75 %