Informationen zur Datenverarbeitung

Nach Art. 13 und 14 DSGVO durch die Mercedes-Benz BKK

Die Mercedes-Benz BKK und Mercedes-Benz BKK Pflegeversicherung erhebt, verarbeitet, speichert und nutzt Sozialdaten zur Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags. Bei der Erhebung von personenbezogenen Daten bestehen nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Informationspflichten. Hierzu finden Sie auf diesen Seiten einen Überblick über Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlagen.

Name und Kontaktdaten der Verantwortlichen:
Mercedes-Benz BKK, Mercedesstraße 120, 70372 Stuttgart
Vertreten durch den Vorstand
Toralf Speckhardt
Tel.: +49 421 80 71 61 64
toralf.speckhardt@mercedes-benz-bkk.com

Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten:
Gülcan Sönmez
Tel.: +49 421 80 71 63 42 
postfach-datenschutz@mercedes-benz-bkk.com

Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlagen:
Die Mercedes-Benz BKK erhebt, verarbeitet, speichert und nutzt Sozialdaten zur Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags. Damit Sie einen Überblick über die Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlagen sowohl in der Kranken- als auch in der Pflegekasse erhalten, stellen wir sie Ihnen in der folgenden Übersicht zur Verfügung.

I. Mercedes-Benz BKK

  1. Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des Gesundheitszustands ihrer Versicherten (§ 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB V)
  2. Finanzierung der Leistungen und sonstigen Ausgaben durch die Erhebung von Beiträgen bei Arbeitgebern und Mitgliedern (§ 3 SGB V)
  3. Feststellung des Versicherungsverhältnisses und der Mitgliedschaft einschließlich der für die Anbahnung eines Versicherungsverhältnisses erforderlichen Daten (§ 284 Abs. 1 Nr. 1 SGB V)
  4. Ausstellung des Berechtigungsscheins und der elektronischen Gesundheitskarte (§ 284 Abs. 1 Nr. 2 SGB V)
  5. Feststellung der Beitragspflicht und der Beiträge, deren Tragung und Zahlung (§ 284 Abs. 1 Nr. 3 SGB V)
  6. Prüfung der Leistungspflicht und der Erbringung von Leistungen an Versicherte, einschließlich der Voraussetzungen von Leistungsbeschränkungen, Bestimmung des Zuzahlungsstatus und
    Durchführung der Verfahren bei Kostenerstattung, Beitragsrückzahlung und Ermittlung der Belastungsgrenze (§ 284 Abs. 1 Nr. 4 SGB V)
  7. Unterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern (§ 284 Abs. 1 Nr. 5 SGB V)
  8. Übernahme der Behandlungskosten in den Fällen des § 264 SGB V (§ 284 Abs. 1 Nr. 6 SGB V)
  9. Beteiligung des Medizinischen Dienstes (§ 284 Abs. 1 Nr. 7 SGB V)
  10. Abrechnung mit den Leistungserbringern einschließlich der Prüfung der Rechtmäßigkeit und Plausibilität der Abrechnung (§ 284 Abs. 1 Nr. 8 SGB V)
  11. Die Überwachung der Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung (§ 284 Abs. 1 Nr. 9 SGB V)
  12. Abrechnung mit anderen Leistungsträgern (§ 284 Abs. 1 Nr. 10 SGB V)
  13. Durchführung von Erstattungs- und Ersatzansprüchen (§ 284 Abs. 1 Nr. 11 SGB V)
  14. Vorbereitung, Vereinbarung und Durchführung von Vergütungsverträgen nach § 87a SGB V (§ 284 Abs. 1 Nr. 12 SGB V)
  15. Vorbereitung und Durchführung von Modellvorhaben, die Durchführung des Versorgungsmanagements nach § 11 Abs. 4 SGB V, die Durchführung von Verträgen zur hausarzt-zentrierten Versorgung, zu besonderen Versorgungsformen und zur ambulanten Erbringung hochspezialisierter Leistungen, einschließlich der Durchführung von Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfungen, soweit Verträge ohne Beteiligung der kassenärztlichen Vereinigung abgeschlossen wurden. (§ 284 Abs. 1 Nr. 13 SGB V)
  16. Durchführung des Risikostrukturausgleichs sowie zur Vorbereitung und Durchführung von strukturierten Behandlungsprogrammen einschließlich der Gewinnung von Versicherten zur Teilnahme daran (§ 284 Abs. 1 Nr. 14 SGB V)
  17. Durchführung des Entlassmanagements nach § 39 Abs. 1a SGB V)
  18. Die Auswahl von Versicherten für Maßnahmen nach § 44 Abs. 4 S. 1 SGB V und nach § 39b SGB V sowie deren Durchführung (§ 284 Abs. 1 Nr. 16 SGB V)
  19. Die Überwachung der Einhaltung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten der Leistungserbringer von Hilfsmitteln nach § 127 Abs. 5a SGB V (§ 284 Abs. 1 Nr. 17 SGB V)
  20. Die Erfüllung der Aufgaben der Krankenkassen als Rehabilitationsträger nach dem SGB IX (§ 284 Abs. 1 Nr. 18 SGB V)
  21. Vorbereitung von Versorgungsinnovationen, die Informationen der Versicherten und die Unterbreitung von Angeboten nach § 68b Abs. 1 und 2 (§284 Abs. 1 Nr. 19 SGB V)
  22. die administrative Zurverfügungstellung der elektronischen Patientenakte sowie für das Angebot zusätzlicher Anwendungen im Sinne des § 345 Abs. 1 S. 1 (§ 284 Abs. 1 Nr. 20 SGB V)
  23. Gewinnung von Mitgliedern (§ 284 Abs. 4 SGB V)


II. Mercedes-Benz BKK Pflegeversicherung

  1. Unterstützung von Pflegebedürftigen, die wegen der Schwere der Pflegebedürftigkeit auf Hilfe angewiesen sind (§ 1 Abs. 4 Elftes Buch Sozialgesetzbuch - SGB XI)
  2. Finanzierung der Leistungen und sonstigen Ausgaben durch die Erhebung von Beiträgen bei Arbeitgebern und Mitgliedern (§ 1 Abs. 6 SGB XI)
  3. Feststellung des Versicherungsverhältnisses und der Mitgliedschaft (§ 94 Abs. 1 Nr. 1 SGB XI)
  4. Feststellung der Beitragspflicht und der Beiträge (§ 94 Abs. 1 Nr. 2 SGB XI)
  5. Prüfung der Leistungspflicht und der Erbringung von Leistungen an Versicherte, sowie die Durchführung von Erstattungs- und Ersatzansprüchen (§ 94 Abs. 1 Nr. 3 SGB XI)
  6. Beteiligung des Medizinischen Dienstes (§ 94 Abs. 1 Nr. 4 SGB XI)
  7. Abrechnung mit Leistungserbringern und entsprechender Kostenerstattung (§ 94 Abs. 1 Nr. 5 SGB XI)
  8. Überwachung der Wirtschaftlichkeit, Abrechnung und Kostenerstattung erbrachter Pflegeleistungen (§ 94 Abs. 1 Nr. 6 SGB XI)
  9. Abschluss und Durchführung von Pflegesatzvereinbarungen, Vergütungsvereinbarungen sowie Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen (§ 94 Abs. 1 Nr. 7 SGB XI)
  10. Beratung zur Teilhabe sowie Leistungen und Hilfen zur Pflege (§ 94 Abs. 1 Nr. 8 SGB XI)
  11. Koordinierung pflegerischer Hilfen, Pflegeberatung sowie Wahrnehmung der Aufgaben in den Pflegestützpunkten (§ 94 Abs. 1 Nr. 9 SGB XI)
  12. Statistische Zwecke (§ 94 Abs. 1 Nr. 10 SGB XI)
  13. Unterstützung bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen (§ 94 Abs. 1 Nr. 11 SGB XI)


Darüber hinaus kann eine Erhebung, Nutzung, Verarbeitung und Speicherung von Daten seitens der Mercedes-Benz BKK auf Grundlage von ausdrücklichen Einwilligungserklärungen nach Art. 6 Abs. 1a Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 67b Abs. 2 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) erfolgen. Wir dürfen Ihre Daten, abweichend von den oben genannten Zwecken und Rechtsgrundlagen, ohne vorherige Informationspflicht für andere 
Zwecke (Zweckänderung) nutzen, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen:

1. Es handelt sich um eine Maßnahme nach § 82 Abs. 2 SGB X
2. Eine andere Rechtsgrundlage erlaubt die Zweckänderung ohne Informationspflicht
3. Es liegt Ihre ausdrückliche Einwilligung vor
4. Es handelt sich um pseudonymisierte Daten

Bereitstellung von Sozialdaten:
Damit die Mercedes-Benz BKK ihre gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben in vollem Umfang wahrnehmen kann, beachten Sie bitte die Mitwirkungspflichten gemäß §§ 60 ff. Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I). Danach haben Sie der Mercedes-Benz BKK bestimmte Daten zu Ihrer Person, die für die Erledigung der Sie betreffenden gesetzlichen Aufgaben erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen. Bei fehlender Mitwirkung Ihrerseits kann es zu Verzögerungen oder zu Ablehnungen der von Ihnen beantragten Leistungen kommen.

Von diesen Daten ausdrücklich ausgenommen sind freiwillige Angaben wie Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. Sollten Sie diese Daten nicht zur Verfügung stellen, liegt keine Verletzung einer Mitwirkungspflicht vor und es entsteht Ihnen dadurch kein Nachteil.

Ihre Sozialdaten, die die Mercedes-Benz BKK erheben, verarbeiten, aufbewahren und nutzen muss, unterliegen den datenschutzrechtlichen 
Vorgaben des SGB X, dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und seit dem 25. Mai 2018 zusätzlich der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). 
Die Mercedes-Benz BKK trägt dafür Sorge, dass das Sozialgeheimnis 
nach § 35 SGB I gewahrt wird.


Automatisierte Einzelfallentscheidung:
Die Mercedes-Benz BKK trifft keine Entscheidungen aufgrund einer automatisierten Verarbeitung einschließlich Profiling im Sinne von Art. 22 DSGVO.


Kategorien von Empfängern:
Die Mercedes-Benz BKK übermittelt Sozialdaten aufgrund gesetzlicher Vorschriften des SGB oder anderer Rechtsvorschriften regelmäßig an folgende Empfänger:
• Träger der Renten- und Unfallversicherung
• Bundesanstalt für Arbeit
• im Rahmen des Zahlungsverkehrs an Geldinstitute
• Arbeitgeber und Zahlstellen
• Versorgungsverwaltung
• Leistungserbringer
• Wehrbereichsverwaltung
• Finanzverwaltung
• Übermittlung in Einzelfällen nach §§ 67d ff. SGB X
• externe Auftragnehmer entsprechend § 80 SGB X


Sollte eine Übermittlung an einen Empfänger innerhalb einer Kategorie erfolgen, so werden Sie über den Empfänger informiert, wenn nicht eine der Ausnahmen nach § 82 Abs. 1 und Abs. 2 SGB X oder die Voraussetzung des Art. 13 Abs. 4 DSGVO vorliegt.

Dauer der Speicherung:
Für die Verarbeitungszwecke von Sozialdaten gibt es unterschiedliche Aufbewahrungsfristen, die in den §§ 110a SGB IV, 304 SGB V, 107 SGB XI und in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung (SRVwV) geregelt sind. Entfällt der Verarbeitungszweck, werden die betreffenden Sozialdaten gelöscht.

Rechte der betroffenen Person bei der Datenverarbeitung:
Sie können über die oben genannten Kontaktdaten folgende Rechte ausüben, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen:
• Recht auf Auskunft über verarbeitete Daten (Art. 15 DSGVO i. V. m. § 83 SGB X)
• Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO i. V. m. § 84 SGB X)
• Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO i. V. m. § 84 SGB X)
• Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO i. V. m. § 84 SGB X)
• Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
• Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO i. V. m. § 84 SGB X)
• Bei Datenverarbeitung aufgrund einer Einwilligung besteht das Recht, diese mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu widerrufen

Beschwerderecht bei den Aufsichtsbehörden:
Sie haben als betroffene Person das Recht, sich an die Aufsichtsbehörden zu wenden, die für die Mercedes-Benz BKK zuständig sind:

1. 
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Graurheindorfer Straße 153
53117 Bonn
poststelle@bfdi.bund.de

2. 
Bundesamt für Soziale Sicherung
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
poststelle@bas.bund.de

Weitere Informationen zum Datenschutz und Ihre Rechte nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung finden Sie hier.

Hinweis zum Text:
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit haben wir für Personen oder Berufe gelegentlich nur die männliche Bezeichnung gewählt. Gemeint sind natürlich immer Personen jeder geschlechtlichen Identität.