Entlastungsbetrag

Ehemals: Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Alle Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich.

Dieser Betrag  ist zweckgebunden für:

• Leistungen der Tages- oder Nachtpflege,
• Leistungen der Kurzzeitpflege,
• zusätzliche Angebote von Pflegediensten zur allgemeinen Anleitung und Betreuung oder Angebote der 
   hauswirtschaftlichen Versorgung und
• besondere Betreuungsangebote, z. B. Gruppen für Alzheimerkranke

In unseren Kundencentern beraten wir Sie gerne, welche konkreten Angebote oder Leistungen Sie mit dem Entlastungsbetrag nutzen können.