Alle Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 €. Dieser Betrag erhöht sich ab dem 01.01.2025 auf 131 € monatlich.
Viele Pflegebedürftige werden zum Teil oder ganz von ihren Angehörigen zuhause betreut und gepflegt. Das erfordert viel Zeit und Kraft. Um Pflegende zu entlasten und die Selbständigkeit von Pflegebedürftigen zu fördern, gibt es den sogenannten Entlastungsbetrag.
Dieser Betrag ist zweckgebunden für:
- zusätzliche Angebote von Pflegediensten zur Unterstützung im Alltag sowie bei der hauswirtschaftlichen Versorgung
- Leistungen der Tages- oder Nachtpflege,
- Leistungen der Kurzzeitpflege,
Hierzu gehören zum Beispiel:
- Alltagsbegleitung
- Einkaufshilfe
- Haushaltshilfe
- stundenweise Betreuung
Wird diese Leistung in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.