So erhöhen sich die Pflegeleistungen

ab Januar 2025

Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) gibt es weitere Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.

Zum 01.01.2025 gibt es folgende Anpassungen:

Pflegegrad Höhe des Pflegegeldes monatlich ab 01.01.2025
1 -
2 347 € (statt bisher 332 €)
3 599 € (statt bisher 573 €)
4 800 € (statt bisher 765 €)
5 990 € (statt bisher 947 €)
Pflegegrad Höhe der Pflege-Sachleistung monatlich ab 01.01.2025
1 -
2 796 € (statt bisher 761 €)
3 1.497 € (statt bisher 1.432 €)
4 1.859 € (statt bisher 1.778 €)
5 2.299 € (statt bisher 2.200 €)

Ab dem 01.01.2025 beträgt der jährliche Zuschuss zur Verhinderungspflege maximal 1.685 €, bisher waren es 1.612 €.

Der Zuschuss zur Kurzzeitpflege erhöht sich ab dem 01.01.2025 auf einen Betrag von 1.854 €, bisher waren es 1.770 €.

 

Pflegegrad Höhe des Zuschusses monatlich ab 01.01.2025
1 131 € (statt bisher 125 €)
2 805 € (statt bisher 770 €)
3 1.319 € (statt bisher 1.262 €)
4 1.855 € (statt bisher 1.770 €)
5 2.096 € (statt bisher 2.055 €)

Die Leistungszuschläge sind nach der Aufenthaltsdauer gestaffelt. Je länger ein Bewohner im Pflegeheim wohnt, desto höher sind die Leistungszuschläge auf den Eigenanteil bei den Pflegekosten.

Diese Zuschläge werden nun für Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 um 5 bis 10 %, wie folgt, erhöht.

  • im ersten Jahr von 5 auf 15 Prozent,
  • im zweiten Jahr von 25 auf 30 Prozent,
  • im dritten Jahr von 45 auf 50 Prozent und
  • im vierten Jahr von 70 auf 75 Prozent.

Der Anteil für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel erhöht sich ab dem 01.01.2025 auf max. 42 € monatlich, bisher waren es 40 €.

Unter wohnumfeldverbessernden Maßnahmen versteht man den barrierefreien Umbau einer Wohnung oder eines Hauses. Beispielswese können Türen/ Türrahmen verbreitert oder Badezimmer umgestaltet werden.

Die Empfehlung zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes gibt der Medizinische Dienst (MD) oder eine Pflegefachkraft eines zugelassenen Pflegedienstes an unsere Mercedes-Benz-BKK Pflegeversicherung. Daraufhin nehmen wir Kontakt zu dem Versicherten auf. Eine ärztliche Verordnung ist nicht notwendig. Vor Beginn der Maßnahme sollte der Zuschuss unter Vorlage eines Kostenvoranschlags bei uns beantragt werden.

Der Zuschuss erhöht sich ab dem 01.01.2025 auf max. 4.180 €, bisher waren es 4.000 €.

Für den Pflegegrad 1 bis 5 beträgt der Wohngruppenzuschlag ab dem 01.01.2025 nun 224 €, bisher waren es 214 €.