Vollstationäre Pflege

Wann habe ich Anspruch auf vollstationäre Pflege?

Ist die häusliche oder teilstationäre Pflege wie Tages- oder Nachtpflege nicht möglich, kann die Unterbringung in einem Pflegeheim eine Alternative sein.

Die Kosten für die pflegerische und medizinische Versorgung sowie die soziale Betreuung in vollstationären Einrichtungen werden von uns übernommen.

Welche Voraussetzungen gelten für die Unterbringung in einem Pflegeheim?

  • Es liegt ein Pflegegrad von 2 bis 5 vor
  • Die Pflege zu Hause ist nicht sichergestellt oder möglich
  • Die Pflege erfolgt in einem zugelassenen Pflegeheim

Welche Pflegeeinrichtungen sind zugelassen?

Sie haben die Wahl und können sich für eines dieser Pflegeheime frei entscheiden.

Zum Pflegefinder

Für die pflegebedingten Aufwendungen zahlt unsere Mercedes-Benz BKK Pflegeversicherung unterschiedliche Pauschalen:

Pflegegrad Höhe monatlich in € (bis 2024) Höhe monatlich in € (ab 2025)
1 - -
2 770 805
3 1.262 1.319
4 1.775 1.855
5 2.005 2.096

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhalten einen Zuschuss zu den oben genannten Aufwendungen in Höhe von 125 Euro monatlich. Ab dem 01.01.2025 erhöht sich der Betrag auf 131 Euro.