Ist die häusliche oder teilstationäre Pflege wie Tages- oder Nachtpflege nicht möglich, kann die Unterbringung in einem Pflegeheim eine Alternative sein.
Die Kosten für die pflegerische und medizinische Versorgung sowie die soziale Betreuung in vollstationären Einrichtungen werden von uns übernommen.
Welche Voraussetzungen gelten für die Unterbringung in einem Pflegeheim?
- Es liegt ein Pflegegrad von 2 bis 5 vor
- Die Pflege zu Hause ist nicht sichergestellt oder möglich
- Die Pflege erfolgt in einem zugelassenen Pflegeheim
Welche Pflegeeinrichtungen sind zugelassen?
Sie haben die Wahl und können sich für eines dieser Pflegeheime frei entscheiden.
Für die pflegebedingten Aufwendungen zahlt unsere Mercedes-Benz BKK Pflegeversicherung unterschiedliche Pauschalen:
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Antrag auf stationäre Pflege 518 KB