Kieferorthopädische Behandlung

Fehlentwicklungen rechtzeitig erkennen

Jeder wünscht sich ein ebenmäßiges Gebiss. Wichtig ist, dass Fehlentwicklungen vom Zahnarzt oder Kieferorthopäden rechtzeitig erkannt werden. Die besten Erfolgsaussichten bietet eine kieferorthopädische Behandlung zwischen 10 und 18 Jahren.

Bei medizinisch notwendigen kieferorthopädischen Behandlungen tragen wir die Kosten, bei Kindern mit Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr.

In Ausnahmefällen können wir bei Erwachsenen, sofern schwere Kieferanomalien vorliegen, die Kosten übernehmen.

Der Zahnarzt oder Kieferorthopäde entscheidet anhand festgelegter Indikationsgruppen (KIG 3-5) über die medizinische Notwendigkeit einer Behandlung.
Wird der Behandlungsbedarf KIG 1 oder 2 festgestellt, kann eine Kostenübernahme von uns nicht erfolgen.

Zunächst bekommen Sie einen Zuschuss von 80 % der Kosten von uns; sind mehrere Kinder gleichzeitig in Behandlung beträgt unser Zuschuss ab dem zweiten Kind zunächst 90 %. Diese Kosten rechnet der behandelnde Kieferorthopäde direkt mit uns ab.

Nach planmäßigem Abschluss der Behandlung erstatten wir auch Ihren Eigenanteil, wenn der behandelnde Zahnarzt oder Kieferorthopäde, dieses durch eine Bescheinigung schriftlich bestätigt.

Wie in vielen Bereichen des täglichen Lebens (Extras beim Auto) aber auch der Medizin (individuelle Gesundheitsleistungen z.B. beim Hausarzt) gibt es auch in der Kieferorthopädie Leistungen, die über die Standardversorgung hinausgehen. Angeboten werden z.B. Multibandbehandlungen mit temperaturprogrammierbaren Bögen, Speedbrackets, superelastische Bögen, Zusatzdiagnostik (zusätzliche Röntgenaufnahmen und Modelle) oder auch zusätzliche Analysen (z.B. Bolten).

Dabei handelt es sich in der Regel um Maßnahmen, die den Tragekomfort betreffen oder kosmetische Wirkung haben. Sie allein können nach einem ausführlichen Gespräch mit dem Zahnarzt oder Kieferorthopäden Ihres Kindes entscheiden, ob Sie diese zusätzlichen Leistungen wünschen. In einem für Sie verständlichen Gespräch sollte der behandelnde Arzt Ihnen in aller Ruhe erläutern, warum er die jeweilige Maßnahme anbietet und was er sich davon verspricht. Auf dieser Basis haben Sie die Möglichkeit, eine freie und eigenverantwortliche Entscheidung zu treffen.
 

Damit Sie diese Entscheidung treffen können, müssen einige weitere Voraussetzungen erfüllt sein:
 

  • Der Zahnarzt oder Kieferorthopäde klärt Sie darüber auf, dass Sie die Zusatzleistungen in voller Höhe selbst bezahlen müssen, da sie über den vom Gesetzgeber vorgesehenen Leistungsumfang hinausgehen.
  • Wenn Sie zusätzliche Leistungen wählen, trifft Ihr Zahnarzt/Kieferorthopäde vor Beginn der Behandlung eine schriftliche Vereinbarung mit Ihnen. Daraus geht detailliert hervor, welche Zusatzleistungen geplant sind und was sie kosten. Dieser Kostenvoranschlag ist verbindlich. Sollten Sie sich erst bei laufender Behandlung für Zusatzleistungen entscheiden, kann auch dann noch eine entsprechende Vereinbarung getroffen werden.

Röntgenpass

In einem Röntgenpass wird dokumentiert, wann bei Ihnen Röntgenaufnahmen gemacht wurden. Ihr Vorteil: Wenn Sie den Pass bei jedem Arztbesuch dabei haben, können sich behandelnde Ärztinnen und Ärzte schnell einen Überblick über Ihre bisherigen Röntgenuntersuchungen verschaffen.
 
Den Röntgenpass unter BfS - Röntgen - Röntgenpass einfach herunterladen, Ihre Daten ergänzen, ausdrucken und zu Ihren Arztbesuchen mitnehmen.  

 

Wenn Sie unsicher sind, ob bei Ihrem Kind Zusatzleistungen in die Behandlung integriert werden sollen, kann es hilfreich sein, eine zweite Meinung einzuholen. Dies ist z.B. möglich über die Patientenberatungsstellen der Zahnärztekammern und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen - eine entsprechende Liste erhalten Sie bei uns.