Speicherung von Notfalldaten

auf der eGK elektronische Gesundheitskarte

Durch die neue elektronische Gesundheitskarte ergeben sich verbesserte Möglichkeiten für Ihre Versorgung. Wenn Sie es wünschen, können Ihr Hausarzt, andere niedergelassene Ärzte/Zahnärzte und Krankenhausärzte Notfalldaten auf Ihrer Gesundheitskarte speichern.

 

Grafik der Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte
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Warum ist die Speicherung der Notfalldaten sinnvoll?

Im Notfall hat der Arzt schnell eine Übersicht. Sollten Sie in eine Notsituation geraten und z. B. mit Atemnot in ein Krankenhaus eingeliefert werden, können die Ärzte dort auf Ihre Notfalldaten zugreifen. So haben sie schnell einen Überblick über Vorerkrankungen und mögliche medizinische Zusammenhänge, beispielsweise chronische Erkrankungen, regelmäßig eingenommene Medikamente oder Allergien.

Nur Ärzte, Zahnärzte und deren Mitarbeiter sowie Angehörige bestimmter anderer Heilberufe (z. B. Notfallsanitäter) dürfen die Notfalldaten lesen – im Ernstfall, etwa wenn Sie bewusstlos sind, auch ohne Ihr Einverständnis.


Welche Angaben gehören zu einem Notfalldatensatz?

Im Notfalldatensatz können folgende Informationen gespeichert werden:

  • chronische Erkrankungen und wichtige frühere Operationen (z. B. Diabetes, koronare Herzkrankheit, Organtransplantation),
  • regelmäßig eingenommene Medikamente (besonders, wenn sie vom Arzt verordnet werden),
  • Allergien und Unverträglichkeiten (besonders Arzneimittelallergien mit bekannter schwerer allergischer Reaktion),
  • weitere wichtige medizinische Hinweise (z. B. Schwangerschaft oder Implantate) und
  • ergänzend Kontaktdaten von Angehörigen, die im Notfall benachrichtigt werden sollen, und von behandelnden Ärzten (z. B. dem Hausarzt) sowie Zahnärzten.
Besondere Hinweise zur elektronischen Gesundheitskarte
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Diese Angaben können Sie zusätzlich hinterlegen:

Wenn Sie über einen Organspendeausweis, eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht verfügen, können Sie Informationen über deren Aufbewahrungsort ebenfalls hinterlegen. In bestimmten Notfall- oder Behandlungssituationen können Ärzte durch diese Informationen erfahren, dass es eine solche Erklärung von Ihnen gibt und wo sie zu finden ist (z. B. im Portemonnaie).

Gut zu wissen:

Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Krankenhäuser können wichtige medizinische Notfalldaten direkt auf Ihrer Gesundheitskarte speichern – sofern Sie dies ausdrücklich wünschen und Sie in die Speicherung einwilligen.

Sprechen Sie in diesem Fall einfach Ihren Arzt/Zahnarzt oder das zuständige medizinische Personal an. Dann können alle für den Notfall wichtigen Daten auf Ihrer Gesundheitskarte gespeichert werden. Dabei ist es hilfreich, wenn Sie Ihrem Arzt alle wichtigen Informationen zu Ihrem Gesundheitszustand mitteilen – vor allem die, die er vielleicht noch nicht kennt. Dann können Sie gemeinsam mit ihm entscheiden, ob diese Informationen im Notfall bedeutsam sind. Auf Wunsch können Sie zu Ihrer Information auch einen Ausdruck der Notfalldaten erhalten. Sollten sich wichtige Informationen wie z. B. regelmäßig eingenommene Medikamente ändern, sprechen Sie Ihren Arzt an, damit diese Daten beim nächsten Arztbesuch aktualisiert werden.

Auf Ihren Wunsch können Ärzte und Zahnärzte in Praxen oder Krankenhäusern sowie deren Mitarbeiter die Notfalldaten auch wieder von Ihrer Gesundheitskarte löschen.

Bei einem Kartenverlust erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse eine neue Gesundheitskarte. Auf dieser sind jedoch keine Notfall-oder Medikationsdaten mehr gespeichert. Denn außer auf Ihrer Gesundheitskarte werden die Notfall- oder Medikationsdaten nur im Computer Ihres Arztes, Apothekers(sofern Sie der Speicherung Ihrer Daten in seiner Kundendatei zugestimmt haben) oder Zahnarztes, nicht jedoch auf externen Servern oder bei der Krankenkasse gespeichert. Bitten Sie also möglichst den Arzt/Zahnarzt, der zuletzt Notfall- oder Medikationsdaten auf Ihrer Gesundheitskarte gespeichert bzw. aktualisiert hat, die Daten auf Ihrer neuen Karte abzulegen.

Wenn Sie einwilligen, speichert der Arzt Ihre Notfalldaten und Informationen über den Aufbewahrungsort persönlicher Erklärungen (nur Ärzte) auf Ihrer Gesundheitskarte und in seinem Computer. Eine Datenspeicherung an anderer Stelle erfolgt nicht. In Notfallsituationen dürfen Ärzte, Zahnärzte und deren Mitarbeiter sowie Angehörige anderer Heilberufe (z. B. Notfallsanitäter jeder-zeit auch ohne Ihre Zustimmung Ihre Notfalldaten lesen, z. B. wenn Sie bewusstlos sind – anders würde ein Notfalldatensatz keinen Sinn ergeben. Im Rahmen einer normalen medizinischen Behandlung dürfen Ihre Notfalldaten ebenfalls gelesen werden, etwa um die Informationen zu aktualisieren. Der Arzt, Zahnarzt oder das medizinische Personal müssen Sie in diesem Fall aber jedes Mal ausdrücklich um Ihre Zustimmung bitten. Mit Ihrer Zustimmung können die Notfalldaten außerhalb von Notfallsituationen zusätzlich auch von Apothekern und psychologischen Psychotherapeuten gelesen werden. Anderen Personen ist der Zugriff nicht gestattet. Jeder Lesevorgang wird auf Ihrer Gesundheitskarte protokolliert, sodass Sie die Zugriffe auf Ihre Daten im Nachhinein überprüfen können. Die Einwilligung in die grundsätzliche Speicherung der Notfalldaten wird ebenfalls dokumentiert.

Die Notfalldaten auf Ihrer Gesundheitskarte sind zusätzlich durch eine PIN vor unbefugtem Zugriff geschützt. Solange Sie die PIN-Funktion nicht deaktivieren, müssen Sie Ihre Daten vor jeder Nutzung mit der PIN freigeben. Die PIN erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse, an die Sie sich auch bei Fragen zum Umgang mit der PIN wenden können.

Vielleicht finden Sie genau Ihre Frage bei den FAQ´s. Falls nicht, helfen Ihnen gerne die Mitarbeiter Ihres Kundencenters weiter.

Text und Bild:

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