Menschen, die unter chronischen Schmerzen leiden, sind in ihrer Lebensqualität stark eingeschränkt. Millionen von betroffenen Patienten klagen beispielsweise über Kopf- oder Rückenschmerzen, aber auch Krebs- oder Phantomschmerzen. Wie sieht eine geeignete Behandlung aus?
Schmerzen sind häufig zusätzliche, unspezifische Anzeichen für eine Erkrankung oder Verletzung und treten bei den verschiedensten Krankheitsbildern auf. Ebenso können sie sich nach erfolgten therapeutischen Maßnahmen (z. B. operativen Eingriffen) oder einem vorangegangenen Trauma oder auch ohne erkennbare Ursache einstellen. Bei einigen Patienten bleiben diese Schmerzen dauerhaft. Im Frühstadium können diese Schmerzen von Allgemeinärzten und Hausärzten behandelt werden. Es gibt jedoch Patientengruppen, die eine besondere schmerztherapeutische Versorgung brauchen. Diese kann qualitätsgesichert und wirtschaftlich nur von Ärzten gewährleistet werden, die besonders qualifiziert sind und bestimmte organisatorische Vorgaben erfüllen.
- Chronisch schmerzkranke Patienten, bei denen der Schmerz seine Leit- und Warnfunktion verloren und eigenständigen Krankheitswert erlangt hat. Der Schmerz wird für sie zum Mittelpunkt ihres Denkens und Verhaltens.
- Chronisch schmerzkranke Patienten, bei denen der Schmerz zu einem beherrschenden Krankheitssymptom geworden ist (z. B. bei einem unbehandelbaren Grundleiden).
Der Arzt ist verpflichtet, die chronisch schmerzkranken Patienten umfassend ärztlich zu versorgen. Die schmerztherapeutische Versorgung umfasst:
- Erstberatung einschließlich einer Auswertung von Fremdbefunden, eine Schmerzanalyse,
- Aufstellung eines Therapieplans
- Eingehende Beratung des Patienten und gemeinsame Festlegung der Therapieziele sowie Vermittlung von Strategien zur Schmerzbewältigung
- Einsatz von schmerztherapeutischen Behandlungsverfahren
- Prüfung der Notwendigkeit einer kombinierten Schmerz-Behandlung unter Einbeziehung physiotherapeutischer und psychotherapeutischer Sicht
Die Behandlung von chronisch schmerzkranken Patienten (mit Ausnahme von Tumorpatienten) sollte einen Zeitraum von zwei Jahren nicht überschreiten.
Folgende Behandlungen können je nach Diagnose eingesetzt werden:
- Pharmakotherapie
- Therapeutische Lokalanästhesie
- Psychosomatische Grundversorgung
- Stimulationstechniken (z. B. TENS)
- Koordination und Einleitung von psycho- und physiotherapeutischen Maßnahmen
- Manuelle Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
- Physikalische Therapie
- Therapeutische Leitungs-Plexus- und rückenmarksnahe Anästhesien
- Sympathikusblockaden
- Rückenmarksnahe Opioidapplikation
- Denervationsverfahren und/oder augmentative Verfahren (z. B. Neurolyse, zentrale Stimulation) Übende Verfahren (z. B. Autogenes Training)
- Hypnose
- Ernährungsberatung
- minimalinvasive Interventionen
- operative Therapie
- Entzugsbehandlung bei Medikamentenabhängigkeit
Der behandelnde Arzt kann auch andere kooperierende Vertragsärzte hinzuziehen, wenn er selbst eine der Therapien nicht anbietet.
Als schmerztherapeutische Einrichtung gelten Schmerzkliniken, Schmerzabteilungen an Allgemeinkrankenhäusern, Schmerzambulanzen und Schmerzpraxen niedergelassener Vertragsärzte, die die besonderen Anforderungen erfüllen und die fast ausschließlich Schmerzpatienten behandeln.
Das Behandlungsspektrum muss die wichtigsten Schmerzkrankheiten umfassen, wie
- chronisch muskuloskelettale Schmerzen
- chronische Kopfschmerzen
- Gesichtsschmerzen
- Ischämieschmerzen
- medikamenteninduzierte Schmerzen
- europathische Schmerzen
- sympathische Reflexdystrophien
- somatoforme Schmerzstörungen
- Tumorschmerzen