Die Gesundheitskarte kann auch einen Medikationsplan in elektronischer Form – der E-Medikationsplan – speichern.
Damit werden Ihre Ärzte, Apotheker, Psychotherapeuten und Zahnärzte stets umfassend über Ihre medikamentöse Behandlung informiert und können Sie bei der richtigen Anwendung Ihrer Arzneimittel unterstützen. Zudem können sie mögliche Wechselwirkungen der Arzneimittel untereinander berücksichtigen.
Was ist der E-Medikationsplan?
Der E-Medikationsplan ist eine Weiterentwicklung des bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP), der in Papierform alle Medikamente auflistet, die ein Patient anwenden soll. Mit dem E-Medikationsplan können diese Informationen auf der Gesundheitskarte gespeichert werden und stehen dann Ihnen und Ihren Ärzten, Apothekern, Psychotherapeuten und Zahnärzten zur Verfügung. Selbstverständlich ist das Speichern all dieser Daten auf Ihrer Gesundheitskarte freiwillig und bedarf Ihrer ausdrücklichen Einwilligung.
Zu den Daten des E-Medikationsplans gehören:
- Ihre Patientenstammdaten, wie Name, Adresse und Geburtsdatum
- Ihre medikationsrelevanten Daten, wie Allergien und Unverträglichkeiten
- Ihre Medikation, d. h. alle Arzneimittel, die Sie einnehmen, und Informationen zur Anwendung (Dosis, Zeitpunkt, Häufigkeit etc.). Dies umfasst sowohl Ihre vom Arzt oder Zahnarzt verordneten Medikamente als auch Arzneimittel, die Sie rezeptfrei in der Apotheke erworben haben (Selbstmedikation). Zusätzlich sind Arzneimittel aufgeführt, die Sie aktuell nicht mehr anwenden, die jedoch für die Überprüfung der Sicherheit der Arzneimitteltherapie durch den Arzt, Apotheker oder Zahnarzt relevant sein können.
Gut zu wissen:
Die Informationen helfen, wenn Ihnen neue Arzneimittel verordnet werden, Sie in der Apotheke rezeptfreie Arzneimittel kaufen möchten (Selbstmedikation),
Informationen für die Ausstellung eines Wiederholungsrezepts benötigt werden, sich Einnahmezeitpunkt oder Dosis ändern, die Anwendung eines Arzneimittels ausgesetzt wird, die Einnahme mehrerer Arzneimittel aufeinander abgestimmt werden muss bzw. wenn bei der Arzneimitteltherapie Allergien oder Unverträglichkeiten zu beachten sind, Nebenwirkungen auftreten, Handelsnamen Ihrer Arzneimittel sich aufgrund von Austauschen ändern. Ihre gespeicherten Daten erleichtern außerdem den Informationsaustausch zwischen allen an der medikamentösen Behandlung Beteiligten. Damit können bestimmte Risiken, wie Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln oder Fehl- und Doppelverordnungen, minimiert werden.
Übrigens: Die Informationen des bundeseinheitlichen Medikationsplans, der in Papierform ausgegeben wird, sind ebenfalls enthalten. Und auch, wenn Sie im Gespräch mit Ihrem Arzt oder Zahnarzt oder in der Apotheke Angaben zu Ihrer Medikation machen müssen, hilft Ihnen der E-Medikationsplan weiter.
Erste Schritte
Um den E-Medikationsplan zu nutzen, beachten Sie bitte Folgendes:
Sie müssen einmalig in die Nutzung des E-Medikationsplans bei Ihrem Arzt, Apotheker oder Zahnarzt einwilligen.
Außerdem benötigen Sie Ihre Gesundheitskarte mit einer dazugehörigen PIN, die Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten. Mit Eingabe der PIN lassen Sie Ihre Gesundheitskarte bei Ihrem Arzt, Apotheker oder Zahnarzt für die Nutzung des E-Medikationsplans freischalten.
Anschließend können in der Praxis oder in der Apotheke Daten in den E-Medikationsplan eingegeben werden. Bitte machen Siedabei Angaben zu Ihrem individuellen Gesundheitszustand, also etwa zu eventuell vorhandenen Arzneimittel unverträglichkeiten, bestehende Schwangerschaft etc., und zu Arzneimitteln, die Ihnenvon anderen Ärzten oder Zahnärzten verordnet wurden bzw. die Sie in anderen Apotheken gekauft haben.Hilfreich ist es zudem, weitere Informationen bereitzuhalten, z. B. bestehende Einnahmepläne oder die Arzneimittelpackungen Ihrer (aktuell oder bis vor kurzem eingenommenen) Medikamente.Wenn Sie bereits über einen Medikationsplan in Papierform verfügen, legen Sie bitte möglichst auch diesen vor. Alle Informationen Ihres bisherigen Medikationsplans können in den E-Medikationsplan übernommen werden.
Nutzung des E-Medikationsplans
Der E-Medikationsplan kommt Ihnen in verschiedenen Situationen zugute, sei es bei der ambulanten Behandlung beim Haus-, Fach- oder Zahnarzt, der stationären Behandlung im Krankenhaus, der psychotherapeutischen Behandlung oder bei der Arzneimittelabgabe in der Apotheke. So läuft der Einsatz des E-Medikationsplans z. B. in der Arztpraxis:
Sie legen Ihrem Arzt oder seinem Mitarbeiter Ihre Gesundheitskarte vor.
Dieser steckt die Karte in das entsprechende Lesegerät.
Die Medikationsdaten auf Ihrer Karte sind durch eine PIN geschützt. Durch Eingabe der PIN gewähren Sie Zugriff auf die Daten.
Nun kann der Arzt Ihre Medikationsdaten einsehen und die Angaben bei der Behandlung berücksichtigen.
Sobald alle Daten auf dem neuesten Stand sind, werden sie wieder auf Ihre Gesundheitskarte übertragen und ersetzen dort die zuvor gespeicherten Medikationsdaten.
Auf Wunsch können Sie sich Ihren aktuellen Medikationsplan ausdrucken lassen.
Übrigens: Ärzte, Apotheker, Psychotherapeuten, Zahnärzte und deren Personal können nur dann auf Ihre Medikationsdatenzugreifen, wenn sie sich mit einem speziellen elektronischenInstitutions- oder Heilberufsausweis authentifizieren.
Die Daten Ihres E-Medikationsplans sind vor unbefugtem Zugriffgeschützt. Ärzte, Apotheker, Psychotherapeuten und Zahnärzte können nur mit ihrem speziellen elektronischen Institutions- oder Heilberufsausweis auf Ihre Medikationsdaten zugreifen und benötigen vor jedem Zugriff Ihre Zustimmung. Unbefugte könnenweder auf Ihre Daten zugreifen, noch dürfen sie eine Einsichtnahmeeinfordern. Sie können einen (oder mehrere) Vertreter beauftragen, die Medikationsdaten zur Nutzung freizugeben, damit diese Sie in Situationen, in denen Sie sich nicht selbst um Ihre gesundheitlichen Belange kümmern können, unterstützen.
Die Medikationsdaten auf Ihrer Gesundheitskarte sind zusätzlichdurch eine PIN vor unbefugtem Zugriff geschützt. Solange Sie die PIN-Funktion nicht deaktivieren, müssen Sie Ihre Daten vor jeder Nutzung des E-Medikationsplans mit der PIN freigeben. Die PIN erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse, an die Sie sich auch bei Fragen zum Umgang mit der PIN wenden können.
Bei einem Kartenverlust erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse eine neue Gesundheitskarte. Auf dieser sind jedoch keine Medikationsdaten mehr gespeichert. Denn außer auf Ihrer Gesundheitskarte werden die Medikationsdaten nur im Computer Ihres Arztes, Apothekers (sofern Sie der Speicherung Ihrer Daten in seiner Kundendatei zugestimmt haben) oder Zahnarztes, nicht jedoch auf externen Servern oder bei der Krankenkasse gespeichert. Bitten Sie also möglichst den Arzt, Apotheker oder Zahnarzt, derzuletzt Medikationsdaten auf Ihrer Gesundheitskarte gespeichert bzw. aktualisiert hat, die Daten auf Ihrer neuen Gesundheitskarte abzulegen.