Ein Unfall ist laut rechtlicher Definition ein "plötzliches, unfreiwilliges und von außen einwirkendes Ereignis", bei dem eine Person eine Körperschädigung oder Verletzung erleidet. Ansprüche können sich ergeben aus/durch:
- Verkehrsunfall
- Sportunfall (z. B. durch grobes Foulspiel)
- Verletzung durch Tiere (Reitunfall, Hundebiss)
- Schlägerei / Überfall
- Unfall durch Verletzung von Verkehrssicherungspflichten (z. B. Vernachlässigung der Räum- oder Streupflicht bei Schnee und Eis)
Für uns ist nicht immer klar, ob überhaupt ein Unfall vorliegt. Wenn unsere Versicherten uns dies nicht ausdrücklich mitteilen, ist routinemäßig für uns „Spürarbeit“ angesagt. Das heißt, wir erkundigen uns bei Ihnen, wenn uns eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt oder Sie Leistungen wie Krankenhausbehandlungen oder einen Transport im Krankenwagen in Anspruch genommen haben, ob Sie eventuell einen Unfall hatten.
Mithilfe eines Unfallfragbogens, den wir Ihnen nach Hause schicken, prüfen wir, ob wir Schadenersatzansprüche gegenüber Dritten geltend machen können, also gegenüber anderen Unfallbeteiligten oder Versicherungen. Wichtig zu wissen für Sie: Dabei geht es um die Ansprüche unserer BKK, nicht um Ihre eigenen – um die kümmert sich ja in der Regel ein Anwalt. Zu diesem Zwecke bekommen Sie unseren ausführlichen Fragebogen, den Sie bitte ausgefüllt an uns zurückschicken. Auch wenn Sie den Unfall selbst verschuldet oder mitverschuldet haben, benötigen wir Ihre Angaben.
Das liegt daran, dass die Behandlungsmaßnahmen an unterschiedlichen Tagen bzw. von verschiedenen Leistungserbringern (Klinik, Arzt, etc.) erbracht wurden. In diesem Fall können wir nicht immer erkennen, ob es sich um dieselben Unfallfolgen oder vielleicht um einen weiteren Unfall handelt.
Haben Sie für ein und denselben Unfall bereits einen Fragebogen an uns zurückgesandt und erhalten von uns einen weiteren Fragebogen, genügt ein Anruf bei unserer Service-Hotline Tel. +49 421 80 71 6599.
Der Versand eines Unfallfragebogens wird durch die ärztlich festgestellte Diagnose ausgelöst. Die Diagnose gibt Aufschluss, um welche Art der Verletzung (z. B. Ellenbogenfraktur) es sich handelt, klärt aber nicht die Ursache. Sollten Sie einen Fragebogen erhalten, obwohl kein Unfall vorliegt, brauchen Sie den Fragebogen natürlich auch nicht auszufüllen. Rufen Sie in diesem Fall einfach unsere Service-Nummer an.
Bitte schicken Sie uns den ausgefüllten und unterschriebenen Unfallfragebogen zu.
Per Post:
Mercedes-Benz BKK
28178 Bremen
Per Fax oder E-Mail an:
Fax-Nummer: +49 421 3307 2199
E-Mail-Adresse: unfall@daimler-bkk.com
Sie haben noch Fragen?
Unter unserer Service-Rufnummer +49 421 80 71 6599 helfen wir Ihnen gerne weiter.
Im Online-Kundencenter können Sie die erforderlichen Angaben schnell und einfach online übermitteln. In den allermeisten Fällen dauert das Ausfüllen des Fragebogens so nur noch wenige Minuten. Außerdem können Sie Dokumente hochladen oder mit der Kamera Ihres Mobiltelefons abfotografieren und direkt an uns übermitteln. Der Gang zum Briefkasten entfällt damit vollständig!
Ja, um den Unfallfragebogen auszufüllen, benötigen Sie einen Zugang zu unserem Online-Kundencenter.
In dem Anschreiben zum Unfallfragebogen finden Sie ein Startpasswort. Mit diesem können Sie sich im Online-Kundencenter anmelden.
Wenn Sie bereits in unserem Online-Kundencenter registriert sind, können Sie sich auch mit Ihrem eigenen Passwort anmelden.
Bei Fragen und Anregungen zum Unfallfragebogen wenden Sie sich einfach an:
unfall@mercedes-benz-bkk.com oder +49 421 80 71 6599.