Es gibt handfeste Argumente, die für eine Mitgliedschaft bei uns sprechen, einige erläutern wir in diesem Video ausführlich. Aber es gibt noch viel mehr.
Gute Gründe
Sie sind bereits bei uns versichert und möchten nun auch noch Ihre Angehörigen familienversichern?
Der schnellste Weg ist online: das spart Zeit und und Porto!
Einfach in unserer App oder unter "Meine Mercedes-Benz BKK" anmelden und in der Rubrik "Online-Formulare/Familienversicherung" das Web-Formular ausfüllen, abschicken, fertig! Es ist keine Unterschrift erforderlich. Wir kümmern uns um alles Weitere.
Sie sind noch nicht registriert? Dann sollten Sie das schnell nachholen. Unter "Meine Mercedes-Benz BKK" stehen viele Services für Sie bereit.
Sie möchten den Antrag lieber herunterladen und per Post verschicken? Das geht natürlich auch. Bitte denken Sie daran, den Antrag an unsere zentrale Postadresse zu schicken: Mercedes-Benz BKK, 28178 Bremen.
Grundsätzliche Kündigunsfristen:
Es gelten für alle pflicht- und freiwillig Versicherten einheitliche Kündigungsfristen. Nach einem Kassenwechsel sind Versicherte grundsätzlich 12 Monate an die Kasse gebunden. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende.
Beispiel:
Kündigung der bei der bisherigen Krankenkasse im April. Die Kündigung wird wirksam zum Ende des übernächsten Monats im aktuellen Jahr (Ende Juni). Die Mitgliedschaft bei der Mercedes-Benz BKK beginnt somit am 01. Juli des aktuellen Jahres.
Besonderheiten:
Sonderkündigungsrecht:
Ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt. Bis zur erstmaligen Fälligkeit des neuen Beitrags muss dieses Sonderkündigungsrecht ausgeübt werden und wird mit Ablauf des übernächsten Monats wirksam.
Aufnahme einer neuen Beschäftigung:
Sobald Sie eine neue Beschäftigung aufnehmen oder sich Ihr Versicherungsstatus ändert, können Sie ab diesem Tag und ohne eine schriftlichen Kündigung im Sofortwahlrecht die Krankenkasse wechseln.
Beispiel:
Sie informieren Ihre neue Kasse am 14. Januar. Der Beginn der neuen Beschäftigung ist der 01.02. - Der Wechsel ist zum 01.02. möglich.