Sich im Urlaub einer Zahnersatzbehandlung unterziehen? Das klingt verlockend, und tatsächlich nehmen entsprechende Angebote mehr und mehr zu. Sie erscheinen vielen Versicherten attraktiv, weil sie glauben, auf diese Weise viel Geld sparen zu können. Vom rein finanziellen Aspekt her betrachtet, kann diese Überlegung aufgehen, vorausgesetzt, die Behandlung verläuft ohne Komplikationen. Doch was ist wirklich von solchen Angeboten zu halten? Rechnen sie sich?
Worauf Sie achten sollten, wenn Sie sich Zahnersatz in einem Land der Europäischen Union (EU) anfertigen und einsetzen lassen:
Als gesetzlich Versicherter haben Sie das Recht, sich von einem Zahnarzt in jedem Land der EU behandeln zu lassen. Dazu gehört auch die Versorgung mit Zahnersatz.
- Erster Schritt dazu ist die Erstellung eines Heil- und Kostenplanes von einem Zahnarzt in Deutschland. Diesen lassen Sie uns bitte zukommen. Wir prüfen dann, ob wir die Kosten übernehmen können und genehmigen den Behandlungsplan. Auf dieser Grundlage ermitteln wir unseren Erstattungsbetrag.
- Lassen Sie sich einen entsprechenden Plan von der Praxis im Ausland erstellen - so können Sie die Höhe Ihres Eigenanteils vergleichen.
Grundsätzlich gilt, dass wir die Kosten übernehmen, die wir auch bei einer Behandlung in Deutschland erstatten würden - den Festzuschuss je nach Befund. Die Kosten für notwendige Begleitleistungen, wie z.B. Injektionen oder Aufbaufüllungen, übernehmen wir ebenfalls.
Nach der gesetzlichen Regelung sind wir verpflichtet, von Ihrem Erstattungsbetrag eine Bearbeitungsgebühr abzuziehen, diese beträgt zwei Prozent (mindestens 2,- €, maximal 7,- €) der Erstattungssumme.
Eventuelle Eigenanteile und alle mit der Reise entstehenden Kosten (ggf. mehrfache An-/Abfahrt, Übernachtung, Verpflegung) zahlen Sie selbst.
Unter medizinischen Gesichtspunkten ist es sinnvoll, eine Zahnbehandlung wenn möglich wohnortnah durchzuführen. Denn wenn der Weg zu Ihrem Zahnarzt nicht weit ist, können eventuell notwendige Vor- und Nachbehandlungen sorgfältig und ohne Zeitdruck erfolgen. Sollten sich Komplikationen ergeben, können Sie ihn jederzeit problemlos aufsuchen. Bei einem Zahnarzt im Ausland ist dies nicht ohne Weiteres möglich. Vor Beginn einer Behandlung sollten Sie daher die Möglichkeit von Nachbesserungen mit dem Zahnarzt besprechen.
Für Zahnersatzbehandlungen im Ausland gelten die Gewährleistungsregeln (Garantie) des jeweiligen Landes. Kein Zahnarzt in Deutschland ist verpflichtet, einen im Ausland gefertigten Zahnersatz bei Mängeln kostenfrei nachzubessern; er muss nur in akuten Notfällen behandeln. Als Patient haben Sie dann lediglich die Möglichkeit, entweder zusätzliche Kosten für eine Nachbehandlung in Deutschland in Kauf zu nehmen oder zu versuchen, die Garantieansprüche im Ausland durchzusetzen. Das kostet Zeit, Geld und Nerven. Unser Tipp: Lassen Sie sich von dem Zahnarzt im Ausland schriftlich bestätigen, dass er bei Bedarf kostenfrei nachbessert.