ePA - Widerspruchsmöglichkeit

Sie möchten die Vorteile der ePA nicht nutzen?

Sie können der elektronischen Patientenakte (ePA) allgemein widersprechen oder gegen einzelne Bestandteile. 

Alle Widersprüche gelten nicht nur gegenüber Ihrer jetzigen Krankenkasse, sondern auch zukünftig, falls Sie die Krankenkasse wechseln. Außerdem können Sie jederzeit Ihre Meinung ändern und die Entscheidung zu den unterschiedlichen Widersprüchen gegenüber unserer Mercedes-Benz BKK bzw. in der ePA-App widerrufen.

Widerspruchsmöglichkeiten:

Wie widersprechen Sie gegen die ePA allgemein?

Gegenüber der Krankenkasse.  Wenn dies per Mail, Fax, Telefon oder persönlich erfolgt, müssen Sie einen schriftlichen, von Ihnen unterzeichneten Widerspruch nachreichen.

Wie widersprechen Sie dagegen?

  • in der ePA-App 
  • Gegenüber der Krankenkasse 

Wenn dies per Mail, Fax, Telefon oder persönlich erfolgt, müssen Sie einen schriftlichen, von Ihnen unterzeichneten Widerspruch nachreichen.

Sie können im Rahmen einer Behandlung direkt beim Arzt widersprechen, dass die Daten und Informationen aus der Behandlung in der ePA gespeichert werden.

Wie widersprechen Sie dagegen?

  • Gegenüber der Einrichtung (zum Beispiel in der Praxis, Klinik oder in einer Videosprechstunde)

Wie widersprechen Sie gegen die Nutzung der ePA-Daten zu Forschungszwecken?

  • in der ePA-App
  • schriftlich gegenüber der Mercedes-Benz BKK

Wie widersprechen Sie gegen die Nutzung der ePA-Daten bei medizinischen Anwendungsfälle?

  • in der ePA-App
  • schriftlich gegenüber der Mercedes-Benz BKK

Wie widersprechen Sie gegen den Zugriff auf die ePA durch einen Leistungserbringer?

  • in der ePA-App
  • schriftlich gegenüber der Mercedes-Benz BKK