Können Sie sich wegen einer akuten schweren Erkrankung oder Verschlimmerung einer Krankheit nicht um den Haushalt kümmern, übernehmen wir nach vorheriger Prüfung Ihres Antrags die Kosten einer Haushaltshilfe für maximal vier Wochen (bis zu acht Stunden täglich).
Bei massiven Schwangerschaftsbeschwerden oder einer Risikoschwangerschaft, die beispielweise Bettruhe erforderlich macht, beteiligen wir uns in begründeten Fällen an den Kosten einer Haushaltshilfe. Das gilt auch für die Zeit nach der Entbindung.
Wichtig ist nur, dass keine im Haushalt lebende Person den Haushalt versorgen kann.
Diese Unterstützung ist nicht möglich, wenn bei Ihnen eine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt.
Unsere Extras:
Bescheinigt Ihr behandelnder Arzt eine medizinisch notwendige Verlängerung, übernehmen wir für weitere zwei Wochen die Kosten.
Wenn sich eine Krankenhausbehandlung oder eine stationäre Entbindung vermeiden lässt, übernehmen wir die Kosten für die Zeit der sonst notwendigen Krankenhauspflege oder stationären Entbindung.
Weitere Informationen:
Voraussetzung:
Es ist mindestens ein Kind unter 14 Jahren oder ein behindertes Kind zu versorgen und eine andere im Haushalt lebende Person kann den Haushalt nicht weiterführen.
Sie erhalten Haushaltshilfe, wenn
- Sie ins Krankenhaus müssen
- oder eine ambulante oder stationäre Rehamaßnahme durchgeführt wird
- oder sich dadurch eine Krankenhausbehandlung vermeiden lässt
- oder aufgrund Schwangerschaftsbeschwerden.
Unser Extra:
Hier leisten wir deutlich mehr als andere Krankenkassen, der gesetzliche Standard sieht hier lediglich eine Altersgrenze von 12 Jahren vor.