Osteopathie

Heilen mit den Händen

Diese sanfte, ganzheitliche Heilmethode zielt darauf ab, Blockaden im Körper zu lösen und so Schmerzen zu lindern – ganz ohne aufwendige Apparate und Medikamente.

Als freiwillige Extraleistung haben wir die manuelle Therapie in unserer Satzung verankert. Denn Osteopathie gehört nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.

Voraussetzungen:

  • Ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit: Mit einer ärztlichen Bescheinigung, die für das jeweilige Kalenderjahr gültig ist, in dem sie ausgestellt wurde, können Sie osteopathische Leistungen in Anspruch nehmen.
    Diese Bescheinigung lassen Sie uns bitte jedes Jahr zukommen, in dem Sie osteopathisch behandelt werden. Die Bescheinigung muss im Jahr der Behandlung ausgestellt worden sein, was beim Jahreswechsel eine Rolle spielt. Wenn Sie beispielsweise noch eine ärztliche Bescheinigung aus 2024 haben, können wir diese für eine Behandlung im gerade begonnenen neuen Jahr nicht akzeptieren.
  • Die Behandlung erfolgt durch Spezialisten: Entscheidend ist, dass Sie sich an einen Therapeuten mit abgeschlossener osteopathischer Ausbildung wenden, die zu einem Beitritt als qualifiziertes Mitglied in einen Berufsverband der Osteopathen berechtigt. Bestenfalls ist der Therapeut Ihres Vertrauens bereits qualifiziertes Mitglied in einem der Berufsverbände der Osteopathen. 

 


Hier finden Sie qualifizierte Osteopathen:


Liste der eingetragenen Berufsverbände.

Kostenbeteiligung der Mercedes-Benz BKK:

Wir erstatten deutlich mehr für osteopathische Leistungen als viele andere Krankenkassen – bis zu 360 € für insgesamt sechs Behandlungen je Kalenderjahr. Erstattet werden 80 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 60,- € pro Sitzung. 

Erstatten können wir Ihnen ausschließlich osteopathische Leistungen. Andere Leistungen auf Ihrer Rechnung wie etwa Massage, Wärme- oder chiropraktische Behandlungen gehören nicht dazu. Auf der Rechnung muss Ihr persönlicher Behandler genannt werden, was bei Gemeinschaftspraxen eine Rolle spielt. Ihren Antrag auf Kostenerstattung können wir zügiger bearbeiten, wenn uns alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.

Unser Tipp:

Fragen Sie bitte vor Behandlungsbeginn unbedingt bei uns im Kundencenter nach, ob wir die Kosten für den von Ihnen ausgewählten Therapeuten übernehmen können. Gerne beraten wir Sie individuell.

Rechnung einreichen. So geht`s!

Einfach online und Porto sparen: Übermitteln Sie die Rechnung einfach digital in unserer Mercedes-Benz BKK App oder in unserem Online-Kundencenter „Meine Mercedes-Benz BKK“ in der Rubrik Meine Rechnungen/Rückenprogramm/Osteopathie:     

 „Meine Mercedes-Benz BKK“, Rubrik Meine Rechnungen

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Wenn Sie uns die Rechnungen per Post schicken, ist ein Vermerk  Ihrer Versichertennummer auf den jeweiligen Dokumenten hilfreich, so können wir diese schnell und problemlos zuordnen. Die Versichertennummer finden Sie auf Ihrer Versichertenkarte. 

Sie haben noch Fragen zum Ablauf?

Dann helfen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen in unseren BKK-Kundencentern weiter.
Bei medizinischen Fragen zur Osteopathie steht Ihnen unser Gesundheitstelefon zur Verfügung.