Durch Fehlverhalten im Gesundheitswesen können der Versichertengemeinschaft empfindliche finanzielle Schäden entstehen, deren Höhe bestenfalls geschätzt werden kann.
Die Mercedes-Benz BKK ist davon überzeugt, dass der Großteil der niedergelassenen Ärzte, Apotheker, Hebammen, Therapeuten, Sanitätshäuser und Pflegedienste ehrlich und rechtskonform handelt. Dennoch fallen wenige Vertragspartner durch falsche Abrechnungen oder sogar Abrechnungsbetrug auf.
Die Krankenkassen sind daher seit 2004 nach §197a SGB V verpflichtet, Stellen zur Bekämpfung dieses Fehlverhaltens einzurichten und Beauftragte für die Organisation dieser Aufgabe zu bestimmen. Diese sollen Hinweisen, Fällen und Sachverhalten nachgehen, die auf Unregelmäßigkeiten oder rechts- bzw. zweckwidriges Verhalten hindeuten.
Zur Durchführung sind die Krankenkassen auf Hinweise von Versicherten und Leistungserbringern angewiesen. Wer von ungesetzlichen Handlungen erfährt, durch die den Krankenkassen höhere Kosten entstehen, kann sich an die eingerichteten Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten bei der Mercedes-Benz BKK, jedem BKK-Landesverband oder dem GKV-Spitzenverband wenden.
Zur Meldung eines solchen Verdachts füllen Sie einfach das Online-Formular aus, das Sie hier finden. Sie können sich auch schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an die jeweiligen Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten wenden.
Sämtliche Meldungen werden unter Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorgaben und mit größtmöglicher Vertraulichkeit behandelt, um die Hinweisgeber ausreichend zu schützen.