Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, muss eine Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes, also ein Pflegegrad, festgestellt werden.
Pflegebedürftig ist, wer dauerhaft körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigungen hat und Hilfe benötigt, weil er die Beeinträchtigungen nicht selbstständig bewältigen kann.
Pflegebedürftigkeit wird nicht daran gemessen, ob und wie schwer eine Person erkrankt ist, ob eine Behinderung vorliegt oder wie alt jemand ist. Entscheidend ist, wie selbstständig eine Person ihren Alltag bewältigen kann und in welchem Umfang sie Unterstützung benötigt.
Wer trotz Alter, Krankheit oder Behinderung im Alltag selbstständig leben kann, erhält keine Pflegeleistungen. Die Einschränkungen müssen dauerhaft bestehen. Wer nur vorübergehend, z. B. nach einem Unfall oder einer akuten Erkrankung, Hilfe benötigt, hat keinen Anspruch auf Pflegeleistungen. Um Leistungen zu erhalten, muss die Selbstständigkeit im Alltag dauerhaft, mindestens aber für sechs Monate, eingeschränkt sein.
Pflegebedürftige Personen werden einem Pflegegrad (1 bis 5) zugeordnet. Je höher der Pflegegrad, desto stärker ist die Selbstständigkeit im Alltag eingeschränkt.
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„Meine Mercedes-Benz BKK“, Rubrik Anträge zur Pflege
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Sobald Ihr Antrag bei unserer Mercedes-Benz BKK-Pflegeversicherung eingeht, beauftragen wir den Medizinischen Dienst, der Ihnen einen Termin zur Pflegebegutachtung mitteilt.
Die Begutachtung kann als persönliches Gespräch mit einer Gutachterin oder einem Gutachter des Medizinischen Dienstes als Hausbesuch oder Telefoninterview erfolgen. Der Medizinische Dienst kann Sie auch schriftlich um eine Selbstauskunft bitten und anhand Ihrer Angaben nach Aktenlage begutachten. Er prüft, ob die medizinischen Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit vorliegen und welcher Pflegegrad für Sie gilt. Die Höhe der Leistungen hängt von dem ermittelten Pflegegrad ab.
Die Gutachterin oder der Gutachter möchten sich einen Eindruck von Ihrer Pflegesituation verschaffen. Schildern Sie deshalb, mit welchen Einschränkungen und Problemen Sie in der Pflege zurechtkommen müssen und was Ihnen im Alltag Schwierigkeiten bereitet. So kann sich der Medizinische Dienst ein umfassendes Bild machen. Selbstverständlich kann eine Person Ihres Vertrauens bei dem Termin anwesend sein. Die Ergebnisse und Empfehlungen werden in einem Gutachten zusammengefasst und an uns übermittelt. Wir senden Ihnen das Gutachten und den entsprechenden Bescheid über den Pflegegrad zu.
Weitere Tipps und Hinweise
So können Sie sich auf die Begutachtung des Medizinischen Dienstes vorbereiten:
- Notieren Sie vorab Fragen, die Ihnen wichtig sind.
- Überlegen Sie, was Ihnen in Ihrem Alltag besondere Schwierigkeiten macht.
- Wobei benötigen und wünschen Sie Unterstützung?
Auch wenn die Gutachter um einen entspannten Umgang bemüht sind: Eine Begutachtungssituation ist immer ungewohnt und in der Aufregung kann schnell etwas vergessen werden. Sprechen Sie während der Begutachtung Probleme bei der Versorgung und Pflege an. Verharmlosen oder beschönigen Sie Ihren Hilfebedarf nicht.