Heilmittel

Heilung mit den richtigen Mitteln

Ob Massagen, Krankengymnastik oder Bäder, die Kosten dieser ärztlich verordneten Heilmittel übernehmen wir in Höhe der Vertragssätze.

Zu den Heilmitteln gehören:

  • die physikalische Therapie,
  • die Ergotherapie,
  • Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie sowie
  • podologische Therapie.

 

Zur Gewährleistung eines zeitnahen Behandlungsbeginns hat jede Verordnung eine bestimmte Gültigkeitsdauer. Die einzelnen Maßnahmen müssen innerhalb von 28 Tagen beginnen. Ansonsten verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.

Bei einem dringlichem Behandlungsbedarf gilt eine Frist von 14 Tagen. Dies muss von Ihrem behandelnden Arzt auf der Verordnung angegeben werden.

Zuzahlung:

Versicherte ab 18 Jahre zahlen zehn Prozent der Kosten sowie zehn Euro pro ärztliche Verordnung selbst. Die Zuzahlung wird auch dann fällig, wenn die Heilmittel in der Arztpraxis oder bei ambulanter Behandlung im Krankenhaus erbracht werden.
Die Zuzahlungspflicht entfällt, wenn die Heilmittel zur Linderung von Schwangerschaftsbeschwerden oder im Zusammenhang mit einer Entbindung verordnet werden.

Darüber hinaus schützt eine Belastungsgrenze vor finanzieller Überforderung durch Zuzahlungen.

Informationen zu Befreiungsmöglichkeiten erhalten Sie hier: