Belastungserprobung
Durch die Belastungserprobung werden die Möglichkeiten und Chancen für eine berufliche Eingliederung ermittelt und es werden Vorschläge für einen Wiedereinstieg in den Beruf nach einer Krankheit unterbreitet. Bei der Belastungserprobung stehen die diagnostischen Überlegungen im Vordergrund des Handelns.
Arbeitstherapie
Als Arbeitstherapie bezeichnet man die stufenweise Heranführung von Patienten mit psychischen Störungen, körperlichen oder geistigen Behinderungen an die Grundanforderungen des Arbeitslebens. Die Arbeit wird hierbei als therapeutisches Mittel eingesetzt. Ist das körperliche und psychische Leistungsvermögen gestört, so dass eine berufliche Wiedereingliederung noch nicht möglich ist, setzen die Maßnahmen der Arbeitstherapie ein.
Kostenübernahme
Wir übernehmen die Kosten für Arbeitstherapie oder Belastungserprobung, wenn ein anderer Träger diese Leistung nach den gesetzlichen Vorschriften nicht zur Verfügung stellen kann. Ist die Maßnahme erforderlich um Ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen, ist Ihr Rentenversicherungsträger zuständig.