Das Selbstbestimmungsgesetz (Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag, SBGG) ist am 1. November 2024 in Kraft getreten. Es beinhaltet, dass trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen ihren Vornamen und Geschlechtseintrag im Personenstandsregister sehr viel einfacher ändern lassen können als in der Vergangenheit.
So ändern Sie Ihre Daten bei uns
25.11.2024
Die kriminellen Maschen werden immer dreister. Zurzeit häufen sich Fälle, bei denen sich Betrüger als Mitarbeiter von Krankenkassen ausgeben. Sie legen es darauf an, in Telefonaten detaillierte Angaben zur Kranken- und vor allem Pflegeversicherung der angerufenen Person in Erfahrung zu bringen. Mit diesen erschlichenen Daten sind die Betrüger in der Lage, sich Rechnungen von Krankenkassen bezahlen zu lassen.
08.08.2024