Babybonus

Bis zu 200 Euro für Neugeborene

Als kleine Starthilfe für das Leben mit dem Familienzuwachs. Eltern, die ihr Neugeborenes bei uns versichern, können bis zu 200 Euro bekommen.

Sie kennen uns als familienfreundliche Krankenkasse. Der Verwaltungsrat der Mercedes-Benz BKK hat die Einführung eines zusätzlichen Babybonus beschlossen, als Belohnung für Eltern, die mit ihren Kindern umfangreiche Vorsorgemaßnahmen absolvieren und als kleine Starthilfe für das Leben mit dem Familienzuwachs. Eltern, die ihr Neugeborenes bei uns versichern, können bis zu 200 Euro bekommen: Jeder Elternteil kann den Babybonus von 100 Euro im ersten Lebensjahr des Kindes beantragen.

Voraussetzung für die Auszahlung des Babybonus ist, dass die Mutter während der Schwangerschaft alle empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen durchlaufen hat und beim Baby unmittelbar nach der Geburt die Früherkennungsuntersuchungen U1 und U2 durchgeführt wurden. Denn mit dem neuen Babybonus verbinden wir das Ziel, unsere Versicherten zu gesundheitsbewusstem Verhalten zu motivieren. Durch Prävention und Vorsorge werden Krankheiten so frühzeitig erkannt, dass sie meist gut behandelbar sind und den betroffenen Menschen weit weniger belasten als bei einer späten Diagnose. Wir machen uns für Prävention stark und wollen Sie davon überzeugen, dass auch Ihr Baby und Ihr Partner bestens bei uns versichert sind.

Wie bekommen Sie den Babybonus?

Beantragen können Sie den Babybonus zum Beispiel über "Mein Postfach" in der Mercedes-Benz BKK App. Einfach den Antrag zum Babybonus ausfüllen und zusammen mit den erforderlichen Nachweisen über die absolvierten Vorsorgeuntersuchungen mit einer Nachricht an uns ins digitale Postfach hochladen – fertig. 

Sie nutzen noch nicht die Mercedes-Benz BKK App?

Am besten gleich die Mercedes-Benz BKK App hier runterladen:

Sie haben sich noch nicht unter "Meine Mercedes-Benz BKK" registriert?

Um die Services der Mercedes-Benz BKK App nutzen zu können, ist die erstmalige Registrierung erforderlich. Sparen Sie Zeit und registrieren sich am besten gleich.

Neu registrieren

Was melden wir dem Finanzamt?

Wir melden nur noch Beitragserstattungen aus Bonuszahlungen, die 150 € übersteigen. Folge für die betroffenen Versicherten: Ihr zu versteuerndes Einkommen verringert sich. Der vom Bundesfinanzministerium beschlossene Freibetrag von 150 € gilt erstmals für das Steuerjahr 2021.
Das Bürgerentlastungsgesetz ermöglicht es Ihnen, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben steuerlich geltend zu machen. In diesem Zusammenhang sind wir verpflichtet, dem Finanzamt elektronisch zu melden, welche Beiträge vom Mitglied und welche Erstattungen gegebenenfalls von uns gezahlt wurden. Auch Entgeltersatzleistungen wie beispielsweise Krankengeld müssen wir dem Finanzamt melden, außerdem Bonuszahlungen im Rahmen von 100 PRO AKTIV und unseren Babybonus, der insgesamt 200 € für beide Elternteile beträgt.
Per Brief informieren wir betroffene Mitglieder über die Meldung an das Finanzamt. Falls Sie in diesem Jahr kein Schreiben zu gezahlten oder erstatteten Beiträgen von uns erhalten, liegt das am neu eingeführten Freibetrag für Bonuszahlungen. Nur wenn Ihr Bonus mehr als 150 € beträgt, schreiben wir Sie an – klassisch oder ins digitale Postfach.
Sie fragen sich, was die Änderung für zurückliegende Jahre bedeutet? Darüber muss im Einzelfall Ihr Finanzamt entscheiden. Allerdings erfolgt eine Anpassung nur, wenn noch kein rechtskräftiger Steuerbescheid für das jeweilige Jahr vorliegt.