Ob beim Lachen, Sprechen oder Essen – Zähne sind immer sichtbar und verdienen daher besonderer Fürsorge. Wir unterstützen Sie mit unseren Leistungen bei Ihrer Zahngesundheit.
2025: Aus für Amalgam in Zahnfüllungen
Über die Vor- und Nachteile der Verwendung von Amalgam in der Zahnmedizin wurde schon seit vielen Jahren intensiv und zum Teil leidenschaftlich diskutiert. Das Material, das für Zahnfüllungen genutzt wird, ist umstritten, weil es Quecksilber enthält. Das giftige Schwermetall kann unter bestimmten Umständen die menschliche Gesundheit schädigen. Ein Beschluss der Europäischen Kommission sorgt nun in der Europäischen Union dafür, dass Amalgam ab 01.01.2025 nicht mehr verwendet werden darf. Die Regelung sieht in seltenen Fällen Ausnahmen vor, wenn der behandelnde Zahnarzt eine solche Behandlung aufgrund spezifischer medizinischer Erfordernisse für zwingend notwendig hält. Dies kann beispielsweise eine Allergie sein.
Was bedeutet das Amalgam-Aus für die Versorgung der Patienten?
Es stehen Alternativen zur Verfügung, die für unsere Versicherten nicht mit Mehrkosten verbunden sind. Für die Patienten wird sich praktisch nichts ändern: Sie legen weiterhin in der Praxis Ihre Gesundheitskarte vor und werden behandelt. Kunststoff wird in aller Regel nun das Material sein, das Ihr Zahnarzt für Füllungen wählt. Wie bisher entscheidet der behandelnde Arzt im Gespräch mit dem Patienten, welches Füllungsmaterial im jeweiligen Einzelfall verwendet wird. Wichtig ist, dass die Patienten vor der Behandlung aufgeklärt werden über die Form der Versorgung, die die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren und über mögliche Alternativen dazu. Auf dieser Grundlage kann der Patient eine Entscheidung treffen.
Gut zu wissen: Alte Amalgamfüllungen müssen nicht durch neue Kunststofffüllungen ersetzt werden.
Höherer Zuschuss bei Zahnersatz
Wer seine Zähne pflegt und regelmäßig zur Vorsorgeuntersuchung zum Zahnarzt geht, erhält einen höheren Zuschuss, wenn später einmal Zahnersatz erforderlich wird.
Es ist wichtig, sich in seinem Bonusheft in jedem Kalenderjahr mindestens einen Zahnarztbesuch bestätigen zu lassen. Kinder ab 6 Jahren müssen bis 18 Jahre halbjährlich zur Vorsorge-Untersuchung. Ab 12 Jahren müssen die Vorsorgeuntersuchungen ins Bonusheft eingetragen werden.
Ein Bonusheft erhalten Sie in jeder Zahnarztpraxis.
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Mit einer Zahn-Zusatzversicherung können Sie Ihre Eigenbeteiligung bei der Regelversorgung reduzieren, eine höherwertige Versorgung absichern.