Sie müssen in Krisensituationen keine langen Wartezeiten auf einen Termin für eine Psychotherapie in Kauf nehmen. Es gibt eine Palette an Angeboten, die es Ihnen ermöglichen, schnelle und effiziente Hilfe zu bekommen.
Psychotherapeutische Leistungen können grundsätzlich auch als Videosprechstunde durchgeführt werden. Der Psychotherapeut wird unter Berücksichtigung der individuellen Krankheits- und Lebensumstände des Versicherten entscheiden, ob eine Videosprechstunde sinnvoll ist und durchgeführt werden kann. Sprechen Sie Ihren Therapeuten einfach auf diese Möglichkeit an.
Nicht jede psychotherapeutische Leistung darf jedoch im Rahmen einer Videosprechstunde durchgeführt werden. Dies gilt vor allem für die psychotherapeutische Akutbehandlung, die wie auch die psychotherapeutische Sprechstunde – gerade aufgrund der Akutsituation – weiterhin in der Praxis durchgeführt werden sollte.
Für schnelle Hilfe stehen verschiedene Angebote zur Verfügung:
In der Psychotherapeutischen Sprechstunde erhalten Patienten kurzfristig eine Einschätzung ihrer psychischen Beschwerden. Sie werden beraten, welches Versorgungsangebot für sie geeignet ist. Der Therapeut entscheidet, ob eine Behandlung notwendig ist, manchmal reichen auch Beratungs- oder Unterstützungsangebote wie zum Beispiel Selbsthilfegruppen aus.
Vor Beginn einer Psychotherapie müssen Patienten eine psychotherapeutische Sprechstunde aufsuchen. Eine Überweisung brauchen sie dafür nicht. Für Erwachsene umfasst die Sprechstunde bis zu sechs Gesprächseinheiten je Krankheitsfall (insgesamt bis 150 Minuten). Für Kinder und Jugendliche sind maximal zehn Sprechstundeneinheiten (insgesamt bis zu 250 Minuten) vorgesehen.
Im Falle einer akuten psychischen Krise oder Ausnahmesituation kann sich eine psychotherapeutische Akutbehandlung an die Psychotherapeutische Sprechstunde anschließen. Auch hier ist keine Genehmigung durch die Krankenkasse erforderlich. Ziel ist es, dem Patienten schnell zu helfen und zu vermeiden, dass Probleme eventuell chronisch werden.
In den Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen auch Termine beim Psychotherapeuten für die Psychotherapeutische Sprechstunde und Akutbehandlung. Die Wartezeit für einen Termin darf vier Wochen nicht überschreiten. Sollte das nicht möglich sein, vermitteln sie ambulant ins Krankenhaus zu einem ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Terminservicestellen.
Auf eine medizinische Behandlung zu warten kann quälend sein. Das gilt ganz besonders, wenn es sich dabei um eine Psychotherapie handelt. In Deutschland besteht ein Versorgungsproblem: Es gibt zu wenige Therapieplätze, was für Versicherte zu teils mehrmonatigen Wartezeiten führt.
Hier schafft das innovative Forschungsprojekt Quatemar Abhilfe. Der ungewöhnliche Name leitet sich ab aus „Qualifizierte Therapieaufnahmeförderung nach Empfehlung einer ambulanten Richtlinienpsychotherapie“. Kurz gesagt geht es darum, unsere Versicherten bei einer schnellen Therapieaufnahme zu unterstützen und während der Wartezeit besser zu begleiten. Das zweiteilige Projekt im Rahmen des Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses beinhaltet sowohl ein Versorgungsangebot als auch eine wissenschaftliche Begleitstudie.