Hilfe zur Selbsthilfe

So funktioniert die Selbsthilfeförderung

Der gegenseitige Austausch in einer Selbsthilfegruppe ist für viele Menschen lebens- oder sogar überlebenswichtig.

In der Gruppe erfahren beispielsweise Patienten mit seltenen oder besonders schwerwiegenden Erkrankungen oder auch Angehörige von Patienten Hilfestellung dabei, wie sie mit einer schwierigen Lebenssituation umgehen können. Die Gruppe unterstützt sie dabei, besser im Alltag zurechtzukommen. Als gesetzliche Krankenkasse fördern wir selbstverständlich Selbsthilfegruppen. Die gesetzliche Grundlage dazu liefert das Sozialgesetzbuch V, Paragraph 20h.

Die Förderung erfolgt auf zwei Arten:

  1. Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung
    Die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung sichert die Basisfinanzierung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe. Außerdem unterstützt sie die strukturelle Entwicklung der Selbsthilfe. Örtliche Selbsthilfegruppen und Selbsthilfekontaktstellen sowie Selbsthilfeorganisationen auf Bundes- und Landesebene können die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung beantragen.
  2. Krankenkassenindividuelle Förderung
    Auch eine krankenkassenindividuelle Förderung ist möglich.

 

Transparenz der zur Vergütung stehenden und verausgabten Fördermittel

Die Mercedes-Benz BKK unterstützt im Rahmen der gesetzlich geregelten Förderungsmöglichkeiten konkrete Projekte finanziell. Für das Jahr 2024 ist eine Selbsthilfeförderung von insgesamt 73.020,90 € vorgesehen.

Die Höhe der Selbsthilfeförderung berechnet sich aus 0,2214 € pro Versicherten.

Im letzten Jahr konnten wir mit einer Fördersumme in Höhe von rund 40.000 € ca. 50 Selbsthilfegruppen deutschlandweit bei der Durchführung ihrer Projekte finanziell unterstützen.