Krankenhausbehandlung

Bestens versorgt auch in der Klinik

Um die Kosten eines Krankenhausaufenthaltes brauchen Sie sich keine Gedanken zu machen.

Unsere Leistungen umfassen neben Unterkunft und Verpflegung auch die ärztliche Betreuung, Operationen, Arzneimittel und Krankenpflege, soweit sie in der allgemeinen Pflegeklasse anfallen. Notwendige Transportkosten gehören ebenfalls dazu. 
 

Hier beantworten wir die häufigsten Fragen zur Krankenhausbehandlung:

Diese Frage beantwortet Ihnen grundsätzlich Ihr Arzt. Ausnahmen sind natürlich Notfälle. Hier entscheiden entweder der Notarzt oder Sie selbst. Allerdings gehen viele Menschen in die Notfallambulanz, auch wenn es sich gar nicht um einen Notfall handelt. Alle, die am Wochenende oder feiertags ärztliche Hilfe benötigen, können sich unter der Nummer 116 117 an den ärztlichen Bereitschaftsdienst wenden. Dieser nennt Ihnen einen Arzt in Ihrer Nähe.

Notfallnummer für alle Fälle

Generell gilt, dass eine vollstationäre Behandlung nur dann erfolgen sollte, wenn das Behandlungsziel ambulant oder teilstationär nicht erreicht werden kann. 

Bei einem geplanten Eingriff können Sie sich in allen zugelassenen Kliniken behandeln lassen. Dafür benötigen Sie eine Krankenhauseinweisung Ihres Arztes. Wenn Sie sich über dessen Empfehlung hinaus ein Bild machen möchten, können Sie sich online über den BKK-Klinikfinder informieren.

BKK Klinikfinder 

Ja, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind und nicht von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit sind, zahlen Sie je Kalendertag zehn Euro direkt an das Krankenhaus. Die Zuzahlung ist auf höchstens 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt.

Weitere Informationen zur Zuzahlung 

Nein. Diese Leistungen gehören zu den Wahlleistungen, die Sie selbst bezahlen. Die Mercedes-Benz Versicherungsservice GmbH bietet eine Zusatzversicherung zu dieser Leistung.

Zur Mercedes-Benz VS Zusatzversicherung 

Wenn Sie selbstständig nicht in der Lage sind, zu einer medizinisch notwendigen stationären Behandlung ins Krankenhaus zu fahren, übernehmen wir unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für die Fahrt in die Klinik. Dafür stellt der Arzt eine „Verordnung einer Krankenbeförderung“ aus.

Informationen zu Fahrkosten 

Wäsche und Hygieneartikel natürlich, außerdem Gesundheitskarte, Personalausweis, Gesundheitspässe, Einweisungsschein vom Arzt sowie eine Liste mit den Namen und Telefonnummern von Angehörigen, die benachrichtigt werden sollen. Wenn Sie Medikamente einnehmen, bringen Sie den Medikamentenplan mit.  

In der Regel gibt es in jedem Krankenhaus ein Beschwerdemanagement oder einen Patientenfürsprecher, der Sie in Ihrem Anliegen unterstützt. Patientenfürsprecher sind ehrenamtlich und vor allem krankenhausunabhängig tätig.

Schon bevor Sie entlassen werden, sollten Sie sich fragen, ob Sie noch Hilfe, Hilfsmittel oder eine Anschlussbehandlung oder Reha brauchen. Bei der Arztvisite oder durch die Sozialberatung im Krankenhaus werden diese Themen meist angesprochen. Im Entlassungsgespräch erklärt Ihnen der Krankenhausarzt, wie Ihr Gesundheitszustand ist, welche Medikamente Sie einnehmen müssen, welche ambulanten Leistungen unmittelbar nach der Klinikentlassung erforderlich sind und wann Sie welche Ärzte aufsuchen sollen. Zum Abschluss bekommen Sie einen Arztbrief mit allen wichtigen Informationen für den weiterbehandelnden Arzt ausgehändigt. 

Krankenhäusern ist es im begrenzten Umfang erlaubt, Verordnungen auszustellen und eine Arbeitsunfähigkeit zu bescheinigen. So dürfen sie Arzneimittel in der kleinsten Packungsgröße verschreiben, um die Übergangsphase von der stationären in die ambulante Versorgung zu überbrücken. Die Verordnung darf in einem Zeitraum von bis zu sieben Tagen erfolgen, dies gilt auch für Leistungen wie häusliche Krankenpflege und Heilmittel.  Die Krankenhäuser informieren den weiterbehandelnden Vertragsarzt rechtzeitig über die Therapie des Patienten zum Zeitpunkt der Entlassung. 

Für die Zeit Ihrer Krankenhausbehandlung erhalten Sie eine Bestätigung vom Krankenhaus. Sollten Sie danach weiterhin arbeitsunfähig sein, benötigen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von Ihrem behandelnden Arzt.

Ihre Frage fehlt? Bitte sprechen Sie unsere Mitarbeiter in dem Mercedes-Benz BKK Kundencenter an.


Krankenhausberatung 

Im Falle eines akuten Krankenhausaufenthaltes aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung  stehen Ihnen neben Ihren Ansprechpartnern vor Ort bei Bedarf unsere regional eingesetzten Krankenhausberater zur Seite und unterstützen Sie bei Fragen zu Ihrem Krankenhausaufenthalt.

Wenn Sie Beratung wünschen, melden Sie sich bitte in Ihrem Kundencenter.