Die häusliche Krankenpflege umfasst medizinische Hilfeleistungen. Hinzu kommen im Einzelfall die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung.
Wir übernehmen die Kosten der häuslichen Krankenpflege durch einen zugelassenen Pflegedienst, wenn Krankenhauspflege zwar notwendig, aber nicht ausführbar ist oder wenn die Notwendigkeit dadurch entfällt. Häusliche Krankenpflege kann auch zur Unterstützung der ambulanten ärztlichen Behandlung dienen, wenn keine im Haushalt lebende Person die Pflege übernehmen kann.
Wie hoch ist die Zuzahlung?
Die gesetzlich vorgesehene Eigenbeteiligung für Versicherte ab 18 Jahren beträgt 10% der Kosten, begrenzt auf die ersten 28 Kalendertage der Leistungsinanspruchnahme je Kalenderjahr, sowie zusätzlich 10€ pro ärztlicher Verordnung.
Unser Extra für Sie:
Zusätzlich zur häuslichen Krankenpflege, die medizinische Hilfeleistungen umfasst, übernehmen wir im Einzelfall auch die Kosten der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung, wenn kein Anspruch auf Pflegeleistungen besteht.