Gut und sicher aufgehoben von Anfang an. Die Mutterschaftshilfe umfasst neben der ärztlichen Betreuung und Hebammenhilfe auch die Pflege in einem Krankenhaus oder einer Entbindungseinrichtung und Hilfe durch Hauspflege.
Bei uns erhalten Sie folgende Leistungen:
- ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe
- Pflege in einem Krankenhaus oder einer Entbindungsanstalt: Die Kosten für eine stationäre Entbindung in einem Krankenhaus oder einer anderen Einrichtung tragen wir voll, also ohne Zuzahlung durch Sie. Nur wenn im Anschluss an den Zeitraum der stationären Entbindung eine weitere Krankenhausbehandlung erforderlich sein sollte, zahlen Sie den üblichen Eigenanteil, und zwar längstens für 28 Tage.
- Hilfe durch Hauspflege
- Berufstätige Frauen erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Nettoverdienstes, höchstens jedoch 13 € täglich; eine eventuell verbleibende Differenz zahlt der Arbeitgeber. Mutterschaftsgeld wird für sechs Wochen vor und acht Wochen nach, bei Früh- oder Mehrlingsgeburten für zwölf Wochen nach der Entbindung gezahlt. Bei vorzeitigen Entbindungen verlängert sich der Zeitraum um die Anzahl der Tage, die vor der Entbindung nicht genommen werden konnten
- Freiwillig versicherte Frauen mit Anspruch auf Krankengeld, die in keinem Arbeitsverhältnis stehen, erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes für die gleiche Dauer wie Beschäftigte.
Gut zu wissen:
Die Kosten für eine stationäre Entbindung in einem Krankenhaus oder einer anderen Einrichtung tragen wir voll, also ohne Zuzahlung durch Sie. Nur wenn im Anschluss an den Zeitraum der stationären Entbindung eine weitere Krankenhausbehandlung erforderlich sein sollte, zahlen Sie den üblichen Eigenanteil, und zwar längstens für 28 Tage.
Sie haben noch Fragen zum Ablauf? Dann helfen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen in unseren BKK-Kundencentern weiter.