Der Genuss von Alkohol ist in unserer Gesellschaft weit verbreitet und wird gemeinhin akzeptiert. Für viele Menschen gehören alkoholische Getränke einfach zu ihrem Alltag: Der Wein zum guten Essen, der Sekt bei der Familienfeier oder das Bier zum Feierabend. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Alkohol ist in aller Regel ungefährlich. Doch was heißt in diesem Zusammenhang „verantwortungsvoll"? Zwei Grundsätze lauten: Gelegentlicher Alkoholgenuss in Maßen, nicht regelmäßig. Zweitens: Am Arbeitsplatz ist Alkohol absolut tabu.
Ein striktes Alkoholverbot am Arbeitsplatz hat gute Gründe
Alkohol ist ein Nervengift. Es dämpft die Gehirnfunktionen, die Hemmungen und Ängste steuern. Daher wird es als anregend und stimmungshebend empfunden. In geringen Mengen kann es auch eine beruhigende bis einschläfernde Wirkung haben. Schon ab 0,5 Promille - das entspricht etwa einem Glas Bier oder Wein - verdoppelt sich das Risiko, in einen Unfall verwickelt zu werden. Ab 1,0 Promille ist dieses Risiko zehnmal so groß. Bei 30 Prozent aller gemeldeten Arbeitsunfälle in Deutschland ist Alkohol im Spiel.
Das Mitbringen und Trinken von Alkohol am Arbeitsplatz oder in den Pausenräumen ist daher schon allein aus Gründen der Arbeitssicherheit nicht zu tolerieren. Auch wer mit einer „Fahne" zur Arbeit kommt, riskiert bereits seinen Arbeitsplatz. Denn Alkohol am Arbeitsplatz ist kein Bagatelldelikt und somit nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.
Wenn Sie bemerken, dass jemand in Ihrem Arbeitsumfeld Alkoholprobleme hat, sollten Sie keinesfalls darüber hinweg gehen. Auch ist es kein Zeichen von Solidarität, die Arbeitsausfälle von alkoholisierten Kollegen durch eigene Mehrarbeit zu decken.
Wir raten Ihnen daher:
Versuchen Sie, das Thema mit dem Betroffenen offen anzusprechen. Wenn Sie die Absicht haben, einen Vorgesetzten zu informieren, sollten Sie dies dem Betroffenen zuvor mitteilen. Sie können hierzu die Sozialberatung hinzuziehen, die es in allen Werken der Trägerunternehmen gibt.
Weitere wichtige Hinweise zu diesem Thema finden Sie hier:
Wenn Genussmittel mißbraucht werden.
Als Beschägftige der Trägerunternehmen finden Sie im unternehmerinternen Mitarbeiter-Portal weitere Informationen.
In allen Werken unserer Trägerunternehmen gilt ein Rauchverbot in Gebäuden. Ziel ist es, nichtrauchende Arbeitnehmer vor den gesundheitlichen Schäden und der Belästigung durch den Geruch zu schützen. Aus diesem Grund gibt es an vielen Standorten kleine Raucherunterstände. Wer den Weg nach draußen scheut, sollte darüber nachdenken, mit dem Rauchen aufzuhören. Wir helfen Ihnen gerne dabei.
Unter Mobbing versteht man eine Art Psychoterror oder dauerhafte Schikane durch Menschen im direkten Umfeld. Häufige Mobbinghandlungen sind soziale Isolation, Verbreitung von falschen Tatsachen, ständige Kritik an der Arbeit oder an der Person, Zuweisung sinnloser Arbeitsaufgaben etc.
Doch längst nicht jeder Konflikt unter Kollegen ist gleich ein Fall von Mobbing. Es ist normal, dass wir mit manchen Menschen einfach besser und mit anderen weniger gut zurechtkommen. Von Mobbing spricht man erst, wenn die Schikane über einen längeren Zeitraum und allem Anschein nach grundlos verläuft.
Mobbing hat häufig nicht nur negative Auswirkungen auf das Arbeits- und Leistungsverhalten eines Arbeitnehmers. Die gesundheitliche und psychische Belastung nehmen deutlich zu. Die Folgen reichen von Verlust der Lebensfreude, über Depressionen bis hin zu körperlichen Schäden (wie z.B. Herzrasen und Magengeschwüre).
Sollten Sie Mobbing in Ihrem Umfeld erfahren, raten wir Ihnen, sich fachliche Unterstützung zu organisieren. Sie können sich hierzu an die Sozialberatung wenden, die es in allen Werken der Mercedes-Benz AG gibt.