Gesetzlich oder privat absichern?

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Gesetzlich oder privat krankenversichern? Das ist eine folgenschwere Entscheidung. Dabei ist die private Krankenversicherung (PKV) vielfach gar keine echte Alternative, da sie Menschen mit bestimmten Erkrankungen nicht versichert und zudem oft ein unkalkulierbares finanzielles Risiko bedeutet. Einen Weg zurück in die gesetzliche Versicherung (GKV) gibt es nach einem einmal vollzogenen Wechsel nicht. Vergleichen Sie, welche Vorteile wir Ihnen bieten.

Privat
In der PKV wird ein individuelles Risiko abgesichert. Die Beiträge sind abhängig vom gewählten Leistungsumfang, vom Alter und Gesundheitszustand. Das führt dazu, dass junge, gesunde Versicherte recht günstige Beiträge zahlen, die im Alter aber ganz erheblich steigen können (deutlich über GKV-Niveau). Oft sind günstige Beiträge mit hoher Selbstbeteiligung verbunden. 
ACHTUNG: In der PKV kann es zu erheblichen Beitragssteigerungen kommen.

Gesetzlich
Bei unserer BKK ist von vornherein klar, dass die Beiträge dauerhaft bezahlbar bleiben – bis ans Lebensende. Denn die Höhe richtet sich – gemäß des Solidaritätsprinzips – nach Ihrem Einkommen. Wer wenig verdient, zahlt niedrige Beiträge, wer mehr verdient, zahlt entsprechend mehr. Und das auch nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Was Sie darüber hinaus verdienen, bleibt beitragsfrei. Ihre Familienangehörigen sind in der Regel beitragsfrei mitversichert. Sie müssen, anders als PKV-Versicherte, keine Angst vor zu hohen Beiträgen im Alter haben, die Sie finanziell überfordern.

Privat
Versicherte gehen unter Umständen finanziell in Vorleistung und bekommen – je nach Vertragsinhalt – die Kosten ganz oder teilweise erstattet. 
ACHTUNG: Mehrkosten sind bei jeder (Zahn-)Arztrechnung möglich!

Gesetzlich
Ihre (Zahn-)Arztrechnungen werden bequem und direkt über Ihre Gesundheitskarte abgerechnet.

Privat
Jede einzelne zu versichernde Person (der/die Ehepartner:in und jedes Kind) muss eine eigene Versicherung abschließen und bezahlen. Eine kostenlose Familienversicherung gibt es nicht! 
ACHTUNG: Die Familie zu versichern ist sehr teuer. Bezahlbar ist oft nur ein Vertrag mit hoher Selbstbeteiligung!

Gesetzlich 
Kinder und der/die Ehepartner:in sind in der Regel beitragsfrei familienversichert, wenn ihr Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet.

Privat 
Die PKV ist nicht verpflichtet, einen individuellen Vertrag abzuschließen. Gewährleistet ist lediglich ein Basistarif-Vertrag. 
ACHTUNG: Unterlassene Antragsangaben können rückwirkend zum Vertragsausschluss führen! Die Folge: Sie stehen ohne Versicherungsschutz da oder werden in den Basistarif eingestuft.

Gesetzlich 
Wir fragen nicht nach dem Gesundheitszustand der Versicherten. Wir lehnen weder Mitgliedsanträge ab, noch fordern wir Beitragszuschläge aufgrund von Vorerkrankungen.

Privat 
Keine Kostenübernahme. 
ACHTUNG: Kosten für Haushaltshilfe müssen von den Versicherten selbst getragen werden. 

Gesetzlich 
Kostenübernahme nach gesetzlicher Regelung. Wir bieten über die gesetzlichen Vorgaben hinaus noch mehr. Lassen Sie sich von uns beraten, damit wir für Sie die beste individuelle Lösung finden können.

Privat 
Kann meist nicht versichert werden, da die versicherte und die erkrankte Person nicht identisch sind. 
ACHTUNG: Keine Erstattung des Verdienstausfalles bei Erkrankung eines Kindes! 

Gesetzlich
Kostenübernahme nach gesetzlicher Regelung.

Privat 
Entscheidend ist, ob der Vertrag einen offenen oder einen geschlossenen Hilfsmittelkatalog beinhaltet. Geschlossen: Kostenübernahme nur für Hilfsmittel, die im Vertrag ausdrücklich aufgelistet sind. Offen: ähnlich wie GKV (wird nur von wenigen PKV-Gesellschaften angeboten und ist in der Regel teuer). 
ACHTUNG: Die Kosten vieler Hilfsmittel werden von der PKV unter Umständen nicht übernommen – Sie zahlen selbst! 

Gesetzlich 
Im Sozialgesetzbuch ist der Anspruch der Versicherten auf Versorgung mit Seh- und Hörhilfen, sogenannten Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln geregelt. Diese Versorgung umfasst zurzeit ca. 20.000 Artikel in 39 Produktgruppen.

Privat
Die Kostenübernahme erfolgt nur teilweise und abhängig vom jeweiligen Tarif. Erst im höchsten Tarif übernimmt die PKV eine unbegrenzte Anzahl von Sitzungen. 
ACHTUNG: Kosten für Psychotherapie müssen, wenn vertraglich nicht geregelt, von den Versicherten selbst getragen werden! 

Gesetzlich
Art und Umfang sind gesetzlich festgelegt – volle Kostenübernahme für bis zu 300 Sitzungen bei zugelassenen Therapeuten.

Private Zusatzversicherungen können Sie die Vorzüge des umfangreichen Leistungsspektrums unserer BKK sinnvoll ergänzen. Informieren Sie sich über unsere kostenlose Extras.