Gesetzlich oder privat absichern?

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Gesetzlich oder privat krankenversichern? Das ist eine folgenschwere Entscheidung. Vielfach ist die private Krankenversicherung (PKV) gar keine echte Alternative. Denn Menschen mit bestimmten Erkrankungen nimmt sie nicht auf. Zudem zieht sie oft ein unkalkulierbares finanzielles Risiko nach sich. Einen Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gibt es nach einem einmal vollzogenen Wechsel nicht. Vergleichen Sie, welche Vorteile Sie bei uns haben.

Privat
In der PKV richtet sich der Beitrag nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem gewählten Leistungsumfang, dem Alter und dem Gesundheitszustand. Das führt dazu, dass junge, gesunde Versicherte recht günstige Beiträge zahlen, die im Alter aber steigen können, obwohl das Einkommen als Rentner geringer wird.
Oft sind günstige Beiträge mit einer hohen Selbstbeteiligung verbunden.
ACHTUNG: In der PKV kann es trotz gleichbleibendem Einkommen zu erheblichen Beitragssteigerungen kommen.

Gesetzlich
Bei unserer BKK ist von vornherein klar, dass die Beiträge dauerhaft bezahlbar bleiben. Denn die Höhe richtet sich – gemäß dem Solidaritätsprinzip –nach Ihrem Einkommen. Wer wenig verdient, zahlt niedrigere Beiträge, wer mehr verdient, entsprechend mehr. Und das auch nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Was Sie darüber hinaus verdienen, bleibt beitragsfrei. Ihre Familienangehörigen sind in der Regel beitragsfrei mitversichert. Sie müssen, anders als PKV-Versicherte, keine Angst vor zu hohen Beiträgen im Alter haben, die Sie finanziell überfordern.

Privat
Privatversicherte gehen bei (zahn-)ärztlicher Behandlung in Vorleistung und bekommen – je nach Vertragsinhalt – die Kosten ganz oder teilweise erstattet.

ACHTUNG: Mehrkosten sind bei jeder (Zahn-)Arztrechnung möglich.

Gesetzlich
Ihre (zahn-)ärztliche Behandlung wird bequem und direkt über Ihre elektronische Gesundheitskarte abgerechnet.

Privat
Jede einzelne zu versichernde Person (Ehepartner/in und jedes Kind) muss eine eigene Versicherung abschließen
und bezahlen. Eine kostenlose Familienversicherung wie für gesetzlich Versicherte gibt es nicht. Bestimme Tarife können kostenlose Versicherungsmonate, beispielsweise das erste Lebensjahr eines Babys, beinhalten. 
ACHTUNG: Die Familie zu versichern ist sehr teuer. Bezahlbar ist oft nur ein Vertrag mit hoher Selbstbeteiligung.

Gesetzlich 
Kinder und Ehepartner/in sind in der Regel beitragsfrei familienversichert, wenn Ihr Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet.

Privat 
Die PKV führt vor Versicherungsbeginn eine Gesundheitsprüfung durch und ist nicht verpflichtet, einen individuell auf Sie zugeschnittenen Vertrag abzuschließen. Gewährleistet ist in der PKV lediglich ein Basistarif-Vertrag.
ACHTUNG: Unterlassene Antragsangaben können rückwirkend zum Vertragsausschluss führen. 
Die Folge: Sie stehen ohne Versicherungsschutz da oder werden in den Basistarif eingestuft.

Gesetzlich 
Wir fragen nicht nach dem Gesundheitszustand der Versicherten. Wir lehnen weder Mitgliedsanträge ab, noch fordern wir Beitragszuschläge aufgrund von Vorerkrankungen.

Privat 
Grundsätzlich keine Leistung in der PKV. Lediglich einige wenige private Versicherungen bieten die Option in einem Tarif an. Allerdings muss dann bei Vertragsabschluss bereits der tägliche Zahlbetrag festgelegt werden. Die Tariferweiterung wirkt sich finanziell direkt als Erhöhung des monatlichen Beitrags aus.
ACHTUNG: Kosten für Haushaltshilfe müssen in der Regel von den Versicherten selbst getragen werden.

Gesetzlich 
Kostenübernahme nach gesetzlicher Regelung. Wir bieten über die gesetzlichen Vorgaben hinaus noch mehr. Lassen Sie sich von uns beraten, damit wir für Sie die beste individuelle Lösung finden können.

Privat 
Kann meist nicht abgesichert werden, da die versicherte und die erkrankte Person nicht identisch sind. In Tarifen, in denen Kinderkrankengeld abgedeckt ist, muss bei Vertragsabschluss schon der Zahlbetrag festgelegt werden. Der monatlich zu zahlende Beitrag steigt entsprechend. 
ACHTUNG: In der Regel gibt es keine Erstattung des Verdienstausfalls bei Erkrankung eines Kindes.

 

Gesetzlich
Die Kostenübernahme nach gesetzlicher Regelung ist prozentual abhängig vom Einkommen.

Privat 
Entscheidend ist, ob der Vertrag einen offenen oder einen geschlossenen Hilfsmittelkatalog beinhaltet.
Geschlossen: Kostenübernahme nur für Hilfsmittel, die im Vertrag ausdrücklich aufgelistet sind.
Offen: Die inbegriffenen Hilfsmittel werden regelmäßig aktualisiert, dieser Tarif ist meist teurer.
ACHTUNG: Die Kosten vieler Hilfsmittel werden von der PKV unter Umständen nicht übernommen – Sie zahlen selbst.

Gesetzlich 
Im Sozialgesetzbuch ist der Anspruch der Versicherten auf Versorgung mit Seh- und Hörhilfen, sogenannten Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln geregelt. Diese Versorgung umfasst zurzeit ca. 30.000 Artikel in 38 Produktgruppen, die fortlaufend angepasst und erweitert werden.

Privat
Die Kostenübernahme erfolgt abhängig vom jeweiligen Tarif, oft ist die Höchstanzahl der Psychotherapieeinheiten gedeckelt oder nur eine teilweise Kostenerstattung möglich. 
ACHTUNG: Kosten für Psychotherapie müssen, wenn vertraglich nicht geregelt, von den Versicherten selbst
getragen werden.

Gesetzlich
Art und Umfang sind gesetzlich festgelegt – volle Kostenübernahme für bis zu 300 Sitzungen bei zugelassenen Therapeuten – bei medizinischer Notwendigkeit gegebenenfalls auch darüber hinaus.

Private Zusatzversicherungen können Sie die Vorzüge des umfangreichen Leistungsspektrums unserer BKK sinnvoll ergänzen. Informieren Sie sich über unsere kostenlose Extras.