Individualprophylaxe

Zahnerkrankungen vorbeugen

Zwischen dem 6. und noch nicht vollendeten 18. Lebensjahr können zur Verhütung von Zahnerkrankungen kalenderhalbjährlich zahnärztliche Untersuchungen, die so genannte Individualprophylaxe in Anspruch genommen werden.

Diese beinhaltet:

  • die Erhebung des Mundhygienestatus
  • Beratung über Zahnpflege und Ernährung
  • Fluoridierung der Zähne und Fissurenversiegelung der großen, bleibenden Backenzähne (Zahnbezeichnung: 16,26,36,46,17,27,37,47)


Erfolgt der Durchbruch des so genannten 6-Jahresmolaren (erster bleibender Backenzahn im Milchgebiss) bereits vor dem 6. Lebensjahr, ist die Versiegelung des Zahnes auch dann möglich. Die Abrechnung erfolgt über die Krankenversicherungskarte.

Die kalenderhalbjährlichen zahnärztlichen Untersuchungen bzw. das Datum des jeweiligen Mundhygienestatus werden von der Zahnarztpraxis im Bonusheft vermerkt.

Ab 18 Jahren sollte die Zahngesundheitsuntersuchung jährlich erfolgen und von der Zahnarztpraxis im Bonusheft bestätigt werden. Ab dem vollendetem 18. Lebensjahr stellt die Prophylaxe eine Privatleistung dar, und kann somit nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung bezuschusst werden.

Tipp:

Nach fünf Jahren werden die oben genannten Bemühungen zur Zahngesundheit erstmals belohnt, wenn Zahnersatz notwendig wird. Denn wird der Bonusnachweis bzw. der Nachweis guter und regelmäßiger Zahnpflege gemäß Mundhygienestatus durchgehend für fünf Jahre erbracht, besteht ein erhöhter Zuschussanspruch bei Zahnersatzversorgungen.

Wird ein durchgehender Bonusnachweis für zehn Jahre vorgelegt, erhöht sich der Zuschuss zum Zahnersatz abermals.

Es ist daher wichtig, sich in seinem Bonusheft in jedem Kalenderjahr mindestens einen Zahnarztbesuch bestätigen zu lassen. Kinder ab 6 Jahren müssen bis 18 Jahre halbjährlich zur Vorsorge-Untersuchung. Ab 12 Jahren müssen die Vorsorgeuntersuchungen ins Bonusheft eingetragen werden.

Ein Bonusheft erhalten Sie in jeder Zahnarztpraxis.