Vier junge Leute

Studenten und Schüler

Du willst wissen wie du weiterhin gut versichert bleibst?

Wie ist man als Student oder Schüler versichert? Wir helfen Ihnen dabei, den Überblick zu behalten und sind für Sie da.  

Grundsätzlich ist eine Familienversicherung bis 25 Jahren möglich, wenn Sie sich in einer Schulausbildung oder im Studium befinden. Weitere Informationen zur Familienversicherung

Doch wie geht es nach dem Ende der Familienversicherung weiter? Endet die kostenlose Familienversicherung können Sie sich so versichern:

Krankenversicherung der Studenten (KVdS)

Die KVdS besteht für alle ordentlich Studierenden einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland, die nicht bereits anderweitig versichert sind. Die KVdS ist an das Alter des Studierenden geknüpft, denn mit 30 Jahren entfällt der Anspruch.

Freiwillige Krankenversicherung für Schüler

Vollzeitschüler von Berufsfachschulen und Fachschulen profitieren ebenfalls vom einem günstigeren Beitrag in der freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung während der Schulausbildung. 

Beitragsübersicht Ab 01.10.2024 01.01. - 30.09.2024
Gesamtbeitrag 130,99 € / 136,12 €* 124,40 € / 129,27 €*
Krankenversicherungsbeitrag 87,38 € 82,99 €
Zusatzbeitrag 14,54 € 13,80 €
Pflegeversicherungsbeitrag 29,07 €/ 34,20 €* 27,61 €/ 32,48 €*
     
*für Kinderlose nach Vollendung des 23. Lebensjahres

Für die KVdS wird der Beitrag aus dem gültigen BaföG-Höchstsatz berechnet und zwar ganz unabhängig davon, ob du überhaupt Bafög erhältst. Der Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt 10,22 % und ist gesetzlich festgelegt.
Dazu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, bei uns 1,7 %.

Außerdem sind Beiträge zur Pflegeversicherung zu zahlen. 

Die Versicherung in der KVdS endet spätestens mit Abschluss des Studiums oder mit dem Semester, in dem Sie 30 Jahre alt werden.

Ausnahmen sind allerdings möglich, wenn familiäre sowie persönliche Gründe oder die Art der Ausbildung eine Verlängerung rechtfertigen. Beispiele hierfür sind Krankheit, die Geburt eines Kindes und dessen anschließende Betreuung oder der Erwerb der Zugangsvoraussetzungen für ein Studium auf dem zweiten Bildungsweg. Bitte wenden Sie sich in solchen Ausnahmefällen an uns.

Nach dem Ende der KVdS empfehlen wir eine freiwillige Weiterversicherung bei unserer Kasse.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Hochschulen und Universitäten in Deutschland übermitteln per elektronischen Meldeverfahren die Immatrikulations- oder Exmatrikulationsbescheinigungen.

Für Studierende bedeutet das: Die Krankenkasse nimmt die Meldung an der entsprechenden Hochschule oder Uni elektronisch vor.

Was brauchen wir von Ihnen? Einfach nur den Namen und den dazugehörigen Ort Ihrer Hochschule oder Uni. Danach setzen wir die Meldung elektronisch an Hochschule/ Uni ab. 

Sie möchten uns online mitteilen, wo Sie studieren? 

Über unsere Mercedes-Benz BKK App oder unser Online-Kundencenter ist das möglich. Wenn Sie bereits registriert sind, können Sie sich sofort mit Ihrem Passwort anmelden. Alle Funktionen unserer App können Sie auch mit Ihrem PC oder Smartphone in unserem Online-Kundencenter „Meine Mercedes-Benz BKK“ nutzen.

Für App und Online-Kundencenter gelten die gleichen Zugangsdaten.

So läuft es:  
Über die Kachel „Meine Bescheinigungen“ mit dem Verwendungszweck „Hochschule/ Universität“ haben Sie die Möglichkeit, die notwendigen Angaben abzugeben. Sie erhalten eine Bestätigung in dein digitales Postfach und wir setzen elektronisch die Meldung an die Hochschule/ Uni ab. 
 

 „Meine Mercedes-Benz BKK“, Rubrik Meine Bescheinigungen/Hochschule/Univeristät
 

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Sie möchten die App herunterladen? Hier geht es zu den Stores: 

Dauert eine Ferienbeschäftigung maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr (Zeiten mehrerer Beschäftigungen innerhalb eines Kalenderjahres werden addiert) und es liegt keine Berufsmäßigkeit vor, hat das keinen Einfluss auf Ihre Versicherung. Die Höhe des Einkommens spielt ebenfalls keine Rolle.

Anders jedoch verhält es sich nach der Schulentlassung: Beginnen Sie nach der Ferienarbeit eine betriebliche Ausbildung, sind Sie schon während des Ferienjobs versicherungspflichtig. Damit der Arbeitgeber weiß, ob er seinen Ferienbeschäftigten bei einer Krankenkasse anmelden muss, ist es wichtig, dass Sie beim Arbeitgeber vor Beginn der Ferienbeschäftigung eine Schulbescheinigung bzw. Immatrikulationsbescheinigung abgeben.

Nimmt ein Schüler oder Student einen Mini-Job auf, wirkt sich das ebenfalls nicht auf die Familienversicherung aus, wenn das gesamte Einkommen nicht höher als 538 € ist. Liegt das regelmäßig zu erwartende Entgelt aber über 538 € endet der Anspruch auf Familienversicherung. Weitere Informationen finden Sie hier!

Ferienjob gesucht?

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Aber sichi, das habe ich mir schon immer gewünscht!

Online-Eintritt

Vielleicht, vielleicht auch nicht. Lass`erst mal Infos rüberwachsen.

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