Das Gesundheitswesen wird immer digitaler: Zum Jahresbeginn 2023 gibt es das elektronische Bewilligunggsverfahren.
Sie erhalten vom Zahnarzt nur noch eine Ausfertigung des Heil- und Kostenplans mit allen wesentlichen Inhalten in allgemeinverständlicher Form, einschließlich der erforderlichen Erklärung, dass Sie mit der geplanten Behandlung einverstanden sind.
Das neue „Elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte“ (EBZ) findet digital nur zwischen Zahnärzten und Krankenkassen statt.
Vorteil für alle Beteiligten: Das EBZ ist schneller und einfacher, die Genehmigung erfolgt manchmal noch am selben Tag. Als Patient können Sie dadurch zügiger behandelt werden.
Seit Anfang 2023 ist die Anwendung verpflichtend für alle Zahnarztpraxen. Doch wie immer bei Neuerungen wird es noch etwas dauern, bis tatsächlich alle Praxen damit arbeiten.
Neben Behandlungsanträgen für Zahnersatz werden mit dem EBZ auch jene für Kieferbruch und Kiefergelenkserkrankungen sowie für Zahnspangen digital übertragen. In diesem Jahr sollen die Anträge für Parodontalerkrankungen hinzukommen.
Vordruck für Zusatzversicherung
Sie haben eine private Zahnzusatzversicherung? Dann erhalten Sie in Ihrer Zahnarztpraxis einen Vordruck, den Sie zwecks Kostenerstattung Ihrem Versicherer vorlegen. Sie brauchen dafür von uns keinen Heil- und Kostenplan in Papierform.
Der Zuschuss für Ihren Zahnersatz richtet sich nach dem Problem, also nach dem Befund, und nicht nach der Behandlungsmethode.
In der Praxis bedeutet das, dass alle Versicherten bei gleichem Befund den gleichen Betrag erstattet bekommen. Je nach Befund (z.B. fehlender Zahn) zahlen wir Ihnen genau festgelegte Beträge.
Die Höhe der befundorientierten Festzuschüsse richtet sich nach den Kosten der Versorgung, die üblicherweise bei einem bestimmten Befund angewandt wird. Dies ist die so genannte Regelversorgung. Das bedeutet für Sie: Künftig können Sie sich für jede medizinisch anerkannte Versorgungsform entscheiden. Für jeden Befund wird es einen festen Zuschuss geben, der unabhängig von der gewählten Versorgungsform in einheitlicher Höhe gezahlt wird.
Höhe des Zuschusses:
Der Festzuschuss umfasst 60% der festgelegten Beträge für die jeweilige Regelversorgung an den Kosten Ihres Zahnersatzes (die geschätzten Gesamtkosten des Behandlungsplanes bleiben davon unberücksichtigt).
Dieser Zuschuss erhöht sich auf 70%, wenn Sie sich in den letzten 5 Kalenderjahren vor Beginn der Behandlung mindestens einmal jährlich von einem Zahnarzt haben untersuchen lassen. Der Zuschuss steigert sich auf 75%, wenn Sie zehn Jahre Vorsorge nachweisen können.
Höherer Zuschuss bei Zahnersatz
Wer seine Zähne pflegt und regelmäßig zur Vorsorgeuntersuchung zum Zahnarzt geht, erhält einen höheren Zuschuss, wenn später einmal Zahnersatz erforderlich wird.
Es ist wichtig, sich in seinem Bonusheft in jedem Kalenderjahr mindestens einen Zahnarztbesuch bestätigen zu lassen. Kinder ab 6 Jahren müssen bis 18 Jahre halbjährlich zur Vorsorge-Untersuchung. Ab 12 Jahren müssen die Vorsorgeuntersuchungen ins Bonusheft eingetragen werden.
Ein Bonusheft erhalten Sie in jeder Zahnarztpraxis.
Der Gemeinsame Bundesausschuss - ein Gremium, in dem Zahnärzte, Krankenkassen, Versicherte und Zahntechniker vertreten sind - hat die einzelnen Befunde katalogisiert und ihnen die jeweilige Regelversorgung zugeordnet. Die für die einzelne Regelversorgung ermittelten Kosten sind die Grundlage für die Höhe der Festzuschüsse.
Wenn Sie Zahnersatz erhalten und vorab wissen möchten, wie hoch der von Ihnen zu zahlende Eigenanteil ist, können Sie den voraussichtlichen Betrag mit Hilfe unseres Eigenanteilsrechners ausrechnen.
Bitte übernehmen Sie dazu einfach die von Ihrem Zahnarzt in Ihren Heil- und Kostenplan eingetragenen Werte in die entsprechenden Felder unseres Eigenanteil-Rechners, berücksichtigen Sie ggf. den Bonus sowie die Härtefallregelung und klicken Sie dann auf "Berechnen".
An Ihrem Zahnersatz müssen Sie sich erst noch gewöhnen, das ist ganz normal. Ihr Zahnarzt wird Ihnen Tipps geben, wie Sie eventuelle Anfangsschwierigkeiten am besten überwinden.
Wenn trotzdem Probleme mit Ihrem Zahnersatz auftreten sollten, wenden Sie sich bitte unbedingt an Ihren Zahnarzt, damit er nachbessern kann.
Eine eventuell notwendige Korrektur verursacht keine weiteren Kosten für Sie. Grundsätzlich gilt ein Gewährleistungs- und Garantieanspruch von 2 Jahren auf alle zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen im Rahmen der Regelversorgung.
Sollte auch mehrfaches Korrigieren Ihres Zahnersatzes keinen Erfolg haben, wechseln Sie bitte nicht den Zahnarzt, sondern informieren Sie uns. Wir werden dann das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen.
Sie haben die Möglichkeit, über uns eine private Zusatzversicherung für Zahnersatz abzuschließen.
Hier finden Sie Angebote des Mercedes-Benz Versicherungsservice
Tipps zur Zahn- und Mundgesundheit finden Sie bei der Arbeitsgemeinschaft Zahngesundheit