So erhöhen sich die Pflegeleistungen

ab Januar 2025

Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) gibt es weitere Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.

Zum 01.01.2025 gibt es folgende Anpassungen:

Pflegegrad Höhe des Pflegegeldes monatlich ab 01.01.2025
1 -
2 347 € (statt bisher 332 €)
3 599 € (statt bisher 573 €)
4 800 € (statt bisher 765 €)
5 990 € (statt bisher 947 €)
Pflegegrad Höhe der Pflegesachleistung monatlich ab 01.01.2025
1 -
2 796 € (statt bisher 761 €)
3 1.497 € (statt bisher 1.432 €)
4 1.859 € (statt bisher 1.778 €)
5 2.299 € (statt bisher 2.200 €)

Der jährliche Zuschuss zur Verhinderungspflege erhöht sich ab dem 01.01.2025 auf einen Betrag von 1.685 €, bisher waren es 1.612 €.

Der jährliche Zuschuss zur Kurzzeitpflege erhöht sich ab dem 01.01.2025 auf einen Betrag von 1.854 €, bisher waren es 1.774 €.

 

Pflegegrad Höhe des Zuschusses monatlich ab 01.01.2025
1 -
2 805 € (statt bisher 770 €)
3 1.319 € (statt bisher 1.262 €)
4 1.855 € (statt bisher 1.774 €)
5 2.096 € (statt bisher 2.005 €)

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhalten einen Zuschuss zu den oben genannten Aufwendungen in Höhe von 125 Euro monatlich. Ab dem 01.01.2025 erhöht sich der Betrag auf 131 Euro.

Die Leistungszuschläge sind nach der Aufenthaltsdauer gestaffelt. Je länger ein Bewohner im Pflegeheim wohnt, desto höher sind die Leistungszuschläge der Eigenanteile.

  • 15 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie bis zu 12 Monate,
  • 30 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 12 Monate,
  • 50 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 24 Monate und
  • 75 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 36 Monate

in einem Pflegeheim leben.

Der Anteil für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel erhöht sich ab dem 01.01.2025 auf max. 42 € monatlich, bisher waren es 40 €.

Der Zuschuss erhöht sich ab dem 01.01.2025 auf max. 4.180 €, bisher waren es 4.000 €.

Der Wohngruppenzuschlag für den Pflegegrad 1 bis 5 steigt ab dem 01.01.2025 von bisher 214 € auf 224€.