Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) gibt es weitere Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.
Zum 01.01.2025 gibt es folgende Anpassungen:
Die Leistungszuschläge sind nach der Aufenthaltsdauer gestaffelt. Je länger ein Bewohner im Pflegeheim wohnt, desto höher sind die Leistungszuschläge der Eigenanteile.
- 15 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie bis zu 12 Monate,
- 30 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 12 Monate,
- 50 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 24 Monate und
- 75 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 36 Monate
in einem Pflegeheim leben.