Pflegereform: Höhere Beiträge ab 1. Juli 2023

Das Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG) tritt in Kraft.

Damit die Pflegeversicherung zur Finanzierung der Leistungen auf mehr Einnahmen zurückgreifen kann, steigt der Beitragssatz zum 01.07.2023 um 0,35 Prozentpunkte. Zudem sind in den kommenden Jahren Verbesserungen bei den Pflegeleistungen geplant. 

Aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird ein Beitragsschema eingeführt, das Versicherten mit mehreren Kindern mehr Beitragsgerechtigkeit bringen soll.

Bisher zahlten kinderlose Versicherte einen Zuschlag, Versicherte mit einem oder mehreren Kindern zahlten denselben Beitragssatz. Künftig gelten unterschiedliche Abschläge für das zweite bis fünfte Kind. Der Zuschlag für Kinderlose wurde von 0,35 auf 0,6 Prozentpunkte erhöht.

Die Abschläge gelten, solange alle zu berücksichtigenden Kinder unter 25 Jahre alt sind.

Wichtig: Der Arbeitgeberanteil beträgt immer 1,7 % (außer in Sachsen).

Mitglieder ohne Kinder * 4,00% (Arbeitnehmer-Anteil: 2,3%)
Mitglieder mit 1 Kind 3,40% (lebenslang) (Arbeitnehmer-Anteil: 1,7%)
Mitglieder mit 2 Kindern 3,15% (Arbeitnehmer-Anteil: 1,45%)
Mitglieder mit 3 Kindern 2,90 % (Arbeitnehmer-Anteil 1,2 %)
Mitglieder mit 4 Kindern 2,65% (Arbeitnehmer-Anteil 0,95%)
Mitglieder mit 5 und mehr Kindern 2,40% (Arbeitnehmer-Anteil 0,7%)

*gilt nicht für Kinderlose vor dem 1.1.1940 Geborene

Gibt es etwas für Sie zu tun?

In diesem Fall sind wir auf Ihre Mithilfe zur Berechnung des Pflegeversicherungsbeitrags angewiesen und benötigen Nachweise, falls Sie Kinder haben.

Alle anderen Personengruppen, wie z. B. Arbeitnehmende, werden von der beitragsabführenden Stelle informiert.

Zur Berechnung des korrekten Pflegeversicherungsabschlags benötigen wir als Nachweis eine Kopie der Geburtsurkunde jedes Kindes unter 25 Jahren.

Für Kinder, die bereits über Sie familienversichert sind oder in der Vergangenheit waren, benötigen wir keine weiteren Nachweise.

Online:
Schnell und einfach können Sie Geburtsurkunden unter "Meine Mercedes-Benz BKK"  hochladen, entweder über unsere Mercedes-Benz BKK App oder unser Online-Kundencenter.  Wenn Sie bereits registriert sind, können Sie sich sofort mit Ihrem bisherigen Passwort anmelden.

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Aufgrund der kurzfristigen Gesetzgebung wird es zum 01.07.2023 keine technische Lösung zur Berücksichtigung des Beitragsabschlags geben. Deshalb wird es vorerst im Beitragsbescheid weiterhin nur die Unterscheidung zwischen Kind und kinderlos geben. Eine technische Lösung wird zum Ende des Jahres erwartet. Dann erreicht Sie auch ein aktueller Beitragsbescheid.

Sie haben Fragen? Dafür haben wir ein offenes Ohr. Unter der Telefonnummer +49 421 80716260 helfen wir Ihnen gerne weiter.  

Sie möchten wissen, wie hoch die Beiträge vor dem 01.07.2023 waren? 

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