Pflegereform: Höhere Beiträge ab 1. Juli 2023
Das Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG) tritt in Kraft.
Damit die Pflegeversicherung zur Finanzierung der Leistungen auf mehr Einnahmen zurückgreifen kann, steigt der Beitragssatz zum 01.07.2023 um 0,35 Prozentpunkte. Zudem sind in den kommenden Jahren Verbesserungen bei den Pflegeleistungen geplant.
Aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird ein Beitragsschema eingeführt, das Versicherten mit mehreren Kindern mehr Beitragsgerechtigkeit bringen soll.
Bisher zahlten kinderlose Versicherte einen Zuschlag, Versicherte mit einem oder mehreren Kindern zahlten denselben Beitragssatz. Künftig gelten unterschiedliche Abschläge für das zweite bis fünfte Kind. Der Zuschlag für Kinderlose wurde von 0,35 auf 0,6 Prozentpunkte erhöht.
Die Abschläge gelten, solange alle zu berücksichtigenden Kinder unter 25 Jahre alt sind.
Wichtig: Der Arbeitgeberanteil beträgt immer 1,7 % (außer in Sachsen).
Mitglieder ohne Kinder * | 4,00% (Arbeitnehmer-Anteil: 2,3%) |
Mitglieder mit 1 Kind | 3,40% (lebenslang) (Arbeitnehmer-Anteil: 1,7%) |
Mitglieder mit 2 Kindern | 3,15% (Arbeitnehmer-Anteil: 1,45%) |
Mitglieder mit 3 Kindern | 2,90 % (Arbeitnehmer-Anteil 1,2 %) |
Mitglieder mit 4 Kindern | 2,65% (Arbeitnehmer-Anteil 0,95%) |
Mitglieder mit 5 und mehr Kindern | 2,40% (Arbeitnehmer-Anteil 0,7%) |
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