Das bestehende DEÜV-Meldeverfahren wird um den Datensatz Arbeitgeberkonto (DSAK) erweitert, um die Verfahren in der Sozialversicherung effektiver zu gestalten. Der Datensatz Arbeitgeberkonto beinhaltet folgende Bausteine.
Die Krankenkasse meldet mit dem Datensatz DSKK (Krankenkassenmeldung), die Anforderung zur Eröffnung eines Arbeitgeberkontos, Abgabegrund 06 „Anforderung Arbeitgeberdaten“.
Die Rückmeldung des Arbeitgebers erfolgt mit dem Datensatz DSAK (Arbeitgeberkonto), mit dem Abgabegrund 01 „Rückmeldung zur Anforderung“.
Auch Änderungen können auf diese Weise übermittelt werden. Hierfür gibt es den Abgabegrund 02 „Änderungsmeldung“. Änderungsmeldungen können auch für bereits bestehende Arbeitgeberkonten abgegeben werden.
Ein SEPA Mandat kann jedoch weiterhin nur schriftlich widerrufen werden.
Im DSAK haben Arbeitgeber die Möglichkeit folgende Daten zu übermitteln:
1. DBGD
- Grunddaten des Arbeitgebers
- Name und Anschrift des Arbeitgebers sowie Ansprechpartner
2. DBKO
- Abweichende Korrespondenzanschrift
- Namensbestandteile und Anschrift für abweichende Korrespondenz (bzw. Löschvermerk)
3. DBDL
- Dienstleister
- Name, Anschrift und Kontaktdaten Ansprechpartner bei vorhandenem Dienstleiter (bzw. Löschvermerk)
4. DBWU
- Erklärung zur Teilnahme an der Umlage 1
- Teilnahmeerklärung („J“/“N“) für Umlage 1 und gewählter Erstattungssatz
5. DBSL
- Erteilung eines SEPA-Mandats
- Kontodaten und Anschrift für Abgabe Lastschriftmandat
Fragebögen in Papierform entfallen für diese Themen, da diese nunmehr maschinell zu übermitteln sind.