Die Lohnfortzahlungsversicherung ist im Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) geregelt. Es ist ein Ausgleichsverfahren, mit dem Unternehmen ihre finanziellen Belastungen infolge Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Aufwendungen bei Mutterschaft der Beschäftigten reduzieren können.
Fällt ein Mitarbeiter wegen Krankheit aus oder geht eine Mitarbeiterin in den Mutterschutz, entstehen dem Arbeitgeber Kosten für die Entgeltfortzahlung. Bei uns sind Sie mit der BKK-Arbeitgeberversicherung dagegen gut abgesichert.
Der maschinelle Erstattungsantrag im Überblick
Anträge auf Erstattung Ihrer Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft (U2) übermitteln Sie über Ihr Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal. Auf dem gleichen Weg geben wir Ihnen eine Rückmeldung zu jedem Antrag. So sind Sie schnell informiert – ohne lästigen Papierkram.
Für den elektronischen Datenaustausch können Sie die zertifizierten Entgeltprogramme auf der Website der Informationstechnischen Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) nutzen. Halten Sie Ihr Entgeltprogramm durch Software-Updates immer auf dem aktuellen Stand, um eventuellen Sicherheitslücken vorzubeugen.
Für Arbeitgeber ohne Entgeltabrechnungssoftware: das SV-Meldeportal
Für Sie ist das SV-Meldeportal der richtige Weg. Unter der Rubrik Formulare finden Sie den Button "Erstattungsanträge nach dem AAG" und können damit Ihre Anträge übermitteln.
Umlage U1
BKK Landesverband Mitte
Frau Callies
Fon: +49 391 725 18 310
Fax: +49 391 725 18 70
Hier finden Sie weitere Informationen.
Umlage U2
Herr Aust
Telefon: 08731-76-29892
Frau Huber
Telefon: 08731-76-28747