Das Bürgerentlastungsgesetz macht es möglich: Für das Steuerjahr 2024 können Sie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben wieder voll steuerlich geltend machen.
Damit Sie als Steuerzahler möglichst wenig Aufwand haben, sind wir als Krankenkasse verpflichtet, die Höhe der gezahlten und erstatteten Beiträge dem Finanzamt zu melden. Zudem melden wir Entgeltersatzleistungen wie Kranken-, Kinderkranken-, Mutterschafts- und Verletztengeld dem Finanzamt, falls Sie sie erhalten haben.
Außerdem müssen wir Bonuszahlungen (höher als 150 Euro) und Prämienerstattungen melden, weil sie die Beitragszahlungen mindern; dazu gehören die Beitragsrückerstattung aus dem Wahltarif und der Bonus 100 PRO AKTIV.
Für Arbeitnehmer übermittelt der Arbeitgeber dem Finanzamt auf elektronischem Weg die Lohnsteuerbescheinigung mit den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Für Rentner erledigen das die Rentenversicherungsträger und die Zahlstellen für Versorgungsbezüge. Zahlen Sie als Mitglied selbst die Beiträge, meldet unsere Mercedes-Benz BKK die im Jahr 2024 gezahlten und erstatteten Beiträge bis Ende Februar 2025 der zentralen Stelle der Finanzverwaltung. Die Daten werden unter Angabe Ihrer steuerlichen Identifikationsnummer, kurz Steuer-ID, an das Finanzamt gemeldet. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Krankenkassen die Daten ihrer Versicherten direkt beim Bundeszentralamt für Steuern erfragen; eine gesonderte Zustimmung der Versicherten ist hierfür nicht erforderlich.
Die Bescheinigung über die für 2024 gemeldeten Daten erhalten Sie bis Ende April von uns. Bescheinigt werden alle von Ihnen selbst an uns gezahlten und von uns erstatteten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Die Bescheinigung enthält alle im Kalenderjahr 2024 geflossenen Zahlungen und Erstattungen. Dazu gehört auch der Beitrag für Dezember 2023, da er im Januar 2024 fällig und in der Regel auch gezahlt wurde.