Selbstbestimmungsgesetz

So ändern Sie Ihre Daten bei uns

Das Selbstbestimmungsgesetz (Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag, SBGG) ist am 1. November 2024 in Kraft getreten.

Es beinhaltet, dass trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen ihren Vornamen und Geschlechtseintrag im Personenstandsregister sehr viel einfacher ändern lassen können als in der Vergangenheit. Gutachten und gerichtliche Anhörungen sind dafür nicht mehr notwendig, lediglich eine Erklärung mit Eigenversicherung beim Standesamt.

Daten einfach ändern lassen

Und so lassen Sie Ihre Daten bei unserer Mercedes-Benz BKK aktualisieren: Für die Änderung des Vornamens und der Geschlechtsangabe (weiblich, männlich, divers, keine Angabe) lassen Sie uns bitte eine Kopie der Bescheinigung Ihres Standesamtes über die beantragten Änderungen bzw. eine Kopie der Meldebescheinigung zukommen. 

Am schnellsten geht das mit unserer Mercedes-Benz BKK App, hier können Sie die Bescheinigung abfotografieren und einfach hochladen: Mein Postfach > Neue Nachricht erstellen > Thema wählen > Sonstiges

Alternativ nutzen Sie für den Versand unsere zentrale Postanschrift: Mercedes-Benz BKK, 28178 Bremen. 

Anschließend ändern wir Ihre Daten.

Neue Gesundheitskarte

Nachdem wir Ihren Vornamen bei uns geändert haben, erhalten Sie eine neue elektronische Gesundheitskarte; dafür berücksichtigen wir gerne ein aktuelles Foto, das Sie uns zukommen lassen.