Die elektronische Patientenakte (ePA) ist Ihr zentraler Speicherort z. B. für Ihre Befunde, Unterlagen und Diagnosen. Ob beim Arzt oder im Krankenhaus - Sie haben alle Informationen zu Ihrer Gesundheit immer griffbereit und diese sind nur einsehbar für medizinische Dienstleister, denen Sie es erlauben.
Die ePA bietet folgende Funktionen
- Notfalldatensatz
Beinhaltet Angaben zu Vorerkrankungen, Allergien, Medikamenteneinnahme, Kontaktdaten von Angehörigen. - Medikationsplan
Listet alle Medikamente auf, sobald mindestens drei verschreibungspflichtige Mittel gleichzeitig eingenommen werden. - Impf- und Mutterpass
- Zahnbonusheft
- Untersuchungsheft für Kinder
- Patientenquittung
Beinhaltet eine Leistungsauskunft mit den ärztlichen und zahnärztlichen Leistungen inklusive Diagnose sowie Arzneimittel, Krankenhausdaten und Abrechnungen sonstiger Leistungserbringer (z. B. Hilfsmittel).
Mit einer elektronischen Patientenakte (ePA) können Sie und die an Ihrer Behandlung beteiligten Leistungserbringer persönliche Gesundheits- und Krankheitsdaten sicher digital hochladen, speichern und verarbeiten, lesen und teilen und selbstverständlich auch löschen. Leistungserbringer werden im deutschen Gesundheitswesen alle Personengruppen und Einrichtungen genannt, die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Leistungen erbringen. Hierzu zählen zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Krankenhäuser und Apotheken.
Wenn Sie die ePA-App der Mercedes-Benz BKK nutzen, können Sie jederzeit Ihre Gesundheitsdaten einsehen. Möglich wird das durch die Einbindung in ein hochsicheres Netzwerk, die Telematikinfrastruktur. An dieses Netzwerk sind bzw. werden Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken, Krankenkassen und andere Akteure im Gesundheitswesen angeschlossen.
Zusätzlich zur App benötigen Sie Ihre NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit PIN. So sieht die elektronische Gesundheitskarte aus
Sollten Sie noch keine PIN haben, können Sie diese bei uns anfordern. Damit wir Ihnen den Brief mit der PIN schicken können, legen Sie uns einfach in einem unserer Kundencenter Ihren Personalausweis vor. Zum Schutz Ihrer Daten ist dies wichtig, damit die PIN nicht in falsche Hände gerät. Oder Sie nutzen für die sichere Identifikation ein Postident-Verfahren: in einer Postfiliale oder per Online-Ausweisfunktion (eID).
Versicherte, die bisher noch keine elektronische Patientenakte (ePA) haben, beispielsweise weil sie erst nach dem 15. Januar 2025 in Deutschland gesetzlich versichert wurden, haben sechs Wochen nach Versicherungsbeginn Zeit, der Anlage der ePA zu widersprechen.
Versicherte, für die bereits eine ePA angelegt wurde, können ebenfalls widersprechen. In diesem Fall werden alle in der ePA gespeicherten Daten unwiderruflich gelöscht.
Weitere Informationen sind hier zu finden.
Für die selbstständige Nutzung der ePA stellen wir Ihnen eine sicherheitsgeprüfte und von der Gesellschaft für Telematik (gematik) zugelassene App für Ihr mobiles Endgerät zur Verfügung. Sie können die App für Android- oder iOS-Betriebssysteme auf Ihrem Smartphone oder Ihrem Tablet installieren. Falls Sie kein mobiles Endgerät besitzen oder aber die ePA-App der Mercedes-Benz BKK aus anderen Gründen nicht verwenden wollen, können Sie dennoch die ePA nutzen. Allerdings stehen Ihnen in diesem Fall einige Funktionen nur eingeschränkt oder gar nicht zur Verfügung. Beispielsweise können Sie ohne App keine Dokumente in die ePA einstellen.
In Ihre ePA können Sie selbst Dokumente hochladen oder Sie bitten z. B. Ihre behandelnden Ärzte in der Praxis oder im Krankenhaus, Kopien der relevanten Unterlagen in Ihre Akte zu übertragen. Die Originaldokumentation Ihrer Behandlung verbleibt aus rechtlichen Gründen stets bei dem Sie behandelnden Leistungserbringer. Nur Sie bestimmen, wer Zugriff auf Ihre Akte erhält. Krankenkassen haben keinen Zugriff auf die Akteninhalte.
Die ePA enthält zwei Speicherbereiche:
- Ein Bereich ist den Versichertendokumenten vorbehalten. Hier können Sie Ihre relevanten Dokumente über die App eigenständig hochladen. Auf diesen Bereich haben nur Sie Zugriff sowie von Ihnen berechtigte Leistungserbringer.
- Ein zweiter Bereich steht für sogenannte Arztdokumente zur Verfügung. Das sind Dokumente, die Leistungserbringer wie Ärzte oder Krankenhäuser auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin in Ihre ePA hochladen. Diesen Bereich können nur Sie und die zugriffsberechtigten Leistungserbringer einsehen.
Die Dokumente in Ihrer Akte sind stets verschlüsselt abgelegt und können nur auf den Endgeräten der von Ihnen Berechtigten entschlüsselt werden. Der Aktenbetreiber hat also keine Möglichkeit, Ihre hochsensiblen Gesundheitsdaten einzusehen. Der Schlüssel ist sicher hinterlegt. Er besteht aus zwei Teilen, die an getrennten Orten aufbewahrt werden, zum einen von Ihrem ePA-Anbieter, zum anderen von einem zentralen, von der gematik bestimmten Schlüsseldienstbetreiber. Für den Zugriff auf die ePA werden beide Schlüsselteile benötigt. Nur Sie und die von Ihnen Berechtigten verfügen über den kompletten Schlüssel - weder der ePA-Anbieter noch der Schlüsseldienstbetreiber, die jeweils nur einen Teil des Schlüssels aufbewahren, können also auf die ePA zugreifen. Der Schlüssel befindet sich bewusst nicht auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK), damit Sie auch bei einem (geplanten oder ungeplanten) Austausch der eGK weiterhin Zugriff auf Ihre Akte haben.
Damit Sie und die von Ihnen Berechtigten gezielt nach Dokumenten in Ihrer Akte suchen können, werden zusätzliche Informationen über Merkmale Ihrer Dokumente gespeichert, die sogenannten Metadaten. Diese Daten verarbeitet das Aktensystem in einer auf höchstem Niveau sicherheitsgeprüften und vertrauenswürdigen technischen Umgebung, auf die weder der Aktenbetreiber noch die Mercedes-Benz BKK Zugriff haben.