Wird ein Mitarbeitender durch Drittverschulden arbeitsunfähig, hat der Arbeitgeber gegenüber dem Verursacher Anspruch auf Schadensersatz für die Entgeltfortzahlung einschließlich Sonderzahlungen und Anteilen zum Krankenkassenbeitrag.
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Als freiwillige Auftragsleistung machen wir diese Ansprüche gemeinsam mit den Ersatzansprüchen unserer BKK geltend, ziehen sie ein und leiten sie weiter. In den letzten Jahren sind auf diesem Weg jeweils ca. 2 Mio. Euro p.a. an unser Trägerunternehmen geflossen.
Dieser Service ist auch im Falle von nicht bei der Mercedes-Benz BKK versicherten Beschäftigten möglich. Dafür tauschen wir uns mit den Bereichen Personal, Zeitwirtschaft, Health & Safety sowie der Arbeitssicherheit aus.