Pflegesachleistungen und Pflegegeld können miteinander kombiniert werden. Das ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn ein pflegender Angehöriger die Hilfe nicht während des ganzen Tages leistet. In diesen Fällen werden die Kosten von der Mercedes-Benz BKK Pflegeversicherung anteilig gezahlt.
Beispiel:
Es liegt Pflegegrad 2 vor. Der Pflegedienst erbringt im Monat Leistungen in Höhe von 380,50 €.
Der monatliche Höchstbetrag dieser Leistungen beträgt 761€. Es wurden somit 50% der Sachleistung ausgeschöpft.
Demzufolge besteht ein Anspruch auf Pflegegeld in Höhe von 50%. Der monatliche Höchstbetrag des Pflegegeldes liegt bei 332 €. Daraus ergibt sich der Anspruch auf anteiliges Pflegegeld in Höhe von 166 €.
Mit unserem Pflegegeldrechner können Sie ganz einfach Ihr anteiliges Pflegegeld berechnen. Sie haben die Möglichkeit die Berechnung auszudrucken, dann haben Sie das Ergebnis schwarz auf weiß.