Kann die häusliche Pflege unter Umständen nicht oder nicht ausreichend sichergestellt werden, weil die Pflegeperson (z. B. Familienangehöriger oder Bekannter) ganztägig durch Krankheit oder Urlaub oder stundenweise verhindert ist, übernimmt unsere Mercedes-Benz-BKK Pflegeversicherung die Kosten für die Verhinderungspflege.
Vorausgesetzt wird - allerdings nur bei erstmaliger Verhinderungspflege - eine vorangegangene Pflege im häuslichen Bereich von mindestens sechs Monaten.
Übernehmen Pflegeprofis oder entfernte Verwandte, Freunde oder Nachbarn die Verhinderungspflege, erstatten wir die Pflegekosten bis zu 1.612 Euro für bis zu 6 Wochen im Kalenderjahr. Zudem kann der Leistungsbetrag um bis zu 806 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mittel der Kurzzeitpflege auf insgesamt 2418 Euro erhöht werden.
Leisten Familienangehörige bis zum zweiten Verwandtschaftsgrad oder Personen, die im Haushalt des Pflegebedürftigen leben, die Ersatzpflege, soll anteilig das Pflegegeld dafür verwendet werden. Werden höhere Kosten beispielsweise bei Verdienstausfall oder durch Fahrkosten nachgewiesen, können bis zu 1.612 Euro erstattet werden. Die Nachweise sind im Original einzureichen.
Für die Dauer der Verhinderungspflege wird die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes weitergezahlt. Wird die Verhinderungspflege nur an einzelnen Tagen oder nur stundenweise (unter 8 Stunden täglich) in Anspruch genommen, wird das Pflegegeld in voller Höhe weitergewährt.
Neu ab 01.01.2024:
Höhere Leistung für Verhinderungspflege für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 4 und 5 - unter 25 Jahren
Um Familien mit pflegebedürftigen Kindern zu unterstützen, wird der Anspruch auf einen gemeinsamen Jahresbetrag aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege für Pflegebedürftige der Pflegegrade 4 und 5, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zum 1. Januar 2024 eingeführt. Damit steht künftig ein Gesamtbetrag von bis zu 3.386 € zur Verfügung, den die Anspruchsberechtigten nach ihrer Wahl flexibel für beide Leistungsarten einsetzen können.